ALG II rückwirkend komplette Versagung der Leistungen und Fragen

  • Hallo liebe Unterstützer,

    ich beziehe zur Zeit mit meinem Partner ALG II (2x 382,00 €) darlehensweise

    Ich bekomme von meinem Mann keinen Unterhalt. Aufgrund der Trennung von meinem Ex-Mann ist das gemeinsame Vermögen (oberer 5-stelliger Bereich) gesperrt.

    Das JC hat den Bescheid nur von Juli bis Oktober erlassen.

    Im August gab es aufgrund meiner Selbständigkeit eine Steuerrückerstattung i.H.v. 8.000 €.

    Die von mir davon getätigten Ausgaben waren für meine Selbständigkeit notwendig, werden vom JC wohl nicht anerkannt.

    Ich soll jetzt einen Folgeantrag stellen, und befürchte dass dieser abgelehnt wird.

    Außerdem hat das JC angekündigt, dass der Darlehensbetrag sofort nach Ende des Bescheids fällig ist.

    Ich bin selbständig, habe mich aber inzwischen auch auf eine Vollzeitstelle beworben.

    Was mache ich, wenn das JC den Antrag ablehnt? Dann bekomme ich keine Miete und kein ALG II im November.

    Meine Angst ist, dass ich dann vor dem blanken Nichts stehe.

    Was soll ich da jetzt machen? Ich kann doch nicht von nichts leben im November! Außerdem bin ich vom 17.10.19 bis 07.11.19 auch noch auf Kur.

    Mein Partner ist auch selbständig und hat auch noch nicht genug Einnahmen, dass er uns trägt.

    Vielen Dank für hilfreiche Antworten!

    Herzensdame

  • Hallo,

    Die sind ja schon ausgegeben....

    dann hast Du tatsächlich ein ziemliches Problem, denn für das Jobcenter zählt die Rückerstattung nun mal als Einkommen, von dem Du den Lebensunterhalt finanzieren kannst - und das nicht nur im November.

    Du kannst das ganze nur direkt mit dem örtlichen Jobcenter klären.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!