Hallo,
wenn in einer Bedarfsgemeinschaft 1 Person berufstätig ist und die andere nicht, dann wird doch das Bruttogehalt der 1. Person zur Anrechnung herangezogen und um einige Beträge runtergerechnet. U.a. auch die Entfernungspauschale, welche die berufstätige Person steuerlich geltend machen kann, wird davon abgezogen, oder ?