Hallo zusammen,
ich bin neu hier und brauche Eure Hilfe, ich wäre dankbar für ausschließlich sachliche Hilfe
Ich bin alleinerziehende Mutter eines schwerstbehinderten Kindes, und bekomme Harz 4.
Ich bin geschieden, habe das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn.
Ich lebe in einem EFH welches meinen Eltern im Grundbuch gehört.
Im Keller ist eine separate Wohnung.
Mein Ex Ehemann will nun in den Keller ziehen, weil er aus Griechenland kommt, keine andere Bleibe hat.
Wir sind ja geschieden, ich habe das Sorgerecht, wir haben auch schon seit Jahren getrennte Konten.
1.
Muss ich dem Jobcenter mitteilen das er im KG einzieht ? Ich bin ja nicht Vermieter/Eigentümer und an meinen Unkosten ändert sich nichts. Er zahlt pauschal Miete etc. an meine Eltern.
2.
Wenn ich's melden muss, kann das Jobcenter uns dann unter vorher genannten Umständen als Bedarfsgemeinschaft einstufen ?
Ich habe mich bereits eingelesen in Sachen Bedarfsgemeinschaft, Einstehensgemeinschaft usw....
LG und danke 🌻