Frage Einzug Ex Ehemann

  • Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und brauche Eure Hilfe, ich wäre dankbar für ausschließlich sachliche Hilfe ;)

    Ich bin alleinerziehende Mutter eines schwerstbehinderten Kindes, und bekomme Harz 4.

    Ich bin geschieden, habe das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn.

    Ich lebe in einem EFH welches meinen Eltern im Grundbuch gehört.

    Im Keller ist eine separate Wohnung.

    Mein Ex Ehemann will nun in den Keller ziehen, weil er aus Griechenland kommt, keine andere Bleibe hat.

    Wir sind ja geschieden, ich habe das Sorgerecht, wir haben auch schon seit Jahren getrennte Konten.

    1.

    Muss ich dem Jobcenter mitteilen das er im KG einzieht ? Ich bin ja nicht Vermieter/Eigentümer und an meinen Unkosten ändert sich nichts. Er zahlt pauschal Miete etc. an meine Eltern.

    2.

    Wenn ich's melden muss, kann das Jobcenter uns dann unter vorher genannten Umständen als Bedarfsgemeinschaft einstufen ?

    Ich habe mich bereits eingelesen in Sachen Bedarfsgemeinschaft, Einstehensgemeinschaft usw....

    LG und danke 🌻

  • Hallo,

    was bedeutet denn seperate Wohnung? Gibt es im Keller ein eigenes Bad und eine eigene Küche mit Kühlschrank etc?

  • Hallo,

    was bedeutet denn seperate Wohnung? Gibt es im Keller ein eigenes Bad und eine eigene Küche mit Kühlschrank etc?

    Hallo,

    ja es gibt eine Bad,Dusche, WC und Kochstelle mit Kühlschrank

  • Beteiligt er sich an der Erziehung des Kindes bzw. unterstützt er dich dabei? Dann fällt nämlich der Zuschlag für Alleinerziehende weg. Es ist ja euer gemeinsames Kind.

    Wenn er mich unterstützt würde das jobcenter uns eine Einstehensgemeinschaft einstufen, dann könnte er gleich bei mir im EG einziehen :) Es geht mir nur um die rechtliche Situation, da es nicht mein Haus ist, ich kein Eigentümer bin....der Mietvertrag läuft mit meinen Eltern, mein Ex bezahlt seine Miete/Nebenkosten separat von mir. Muss ich dem Jobcenter seinen Einzug mitteilen ??

  • Er kann dich als Vater des Kindes bei der Erziehung deines Kindes unterstützen, ohne dass ihr eine Einstehgemeinschaft seid. Es ist euer gemeinsames Kind und schwerstbehindert. Das hat nichts mit der Beziehung zu dir zu tun.

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