Kennt sich jemand damit aus:
KM im ALGII-Bezug, kindergeldberechtigt.
Unterhalt des KV berechnet nach Düsseldorfer Tabelle. Vom Betrag zieht sich KV hälftiges Kindergeld ab (gesetzlich geregelt).
Nun berechnet das Jobcenter es so, dass es den Einkommensüberschuss des Kindes über das Kindergeld der KM in Abzug bringt (auch gesetzlich geregelt).
Die Frage, die der KM nun aufkommt:
Weshalb nimmt das JC das gesamte Kindergeld als Berechnungsgrundlage. Dürfte es nicht nur 102 Euro, also die Hälfte, heranziehen bei der Berechnung?
Der KV hat ja die anderen 102 Euro bereits in Abzug gebracht.
Hat jemand selbige Erfahrungen und kann evtl. helfen?