Hallo,
Da ich kündige und voraussichtlich bis zum Juni 2020 arbeitslos werde, werde ich voraussichtlich im Dezember einen Antrag auf ALG II stellen (da ALG I ja eine Sperrfrist hat).
Wenn ich die Einträge im Forum richtig deute, werden auch Zuflüsse auf mein Konto vor dem Antrag berücksichtigt???
Ich bekäme von meiner Krankenversicherung im November eine Rückzahlung in Höhe von ca. 350 Euro, würde das angerechnet, obwohl es nicht im Dezember wäre?
Außerdem würden meine Eltern mir auch Oktober oder November 1-2 Tausend Euro, auf Darlehensbasis bezahlen. Würde dieses Darlehen auch als Einkommen geltend, obwohl vor dem Dezember auf meinem Konto?
Außerdem Frage ich mich, wie lange das Jobcenter die Kontoauszüge zurück kontrolliert?
vielen Dank schon mal für Eure Hilfe