Ablehnung auf Darlehen für Washmaschine

  • Ich habe vor mehr als zwei Monaten einen Antrag auf eine Waschmaschine gestellt, da meine alte kaputt gegangen ist und jetzt endlich (nach nachhaken) eine Antwort erhalten.

    Der Grund zur Ablehnung erscheint mir aber fragwürdig. Ich zitiere einfach mal:

    "Es sind keine Ermessensgesichtspunkte erkennbar oder vorgetragen, die ich im Rahmen meiner Ermessensentscheidung zu Ihren Gunsten berücksichtigen konnte.

    Vielmehr sind Sie seit dem 01.10.2018 bis zum 31.08.2019 wegen verschiedener Pflichtverstöße fast durchgängig sanktioniert worden, ebenso in Zeiten ab dem 01.08.2015.

    Hierzu verweise ich auf die beigefügte Auflistung.

    Aus den Sanktionsbeiträgen allein ab dem 01.10.2018 wäre es Ihnen möglich gewesen die neue Waschmaschine zu bezahlnen(sic).

    Eine jetzige Darlehensgewährung würde folglich eine Umgeheung(sic) der Sanktionen darstellen, da Sie aufgrund der verschuldeten Sanktionen keine Rücklagen für die Waschmaschine gebildet haben."

    Kann ich dagegen Widerspruch einlegen? "Sie hätten sparen können" ist schließlich ein Vorwurf, den man jedem Darlehensantrag machen könnte.

    Einmal editiert, zuletzt von a_cabbage (11. Oktober 2019 um 14:40)

  • Hallo,

    man kann jeden Bescheid Widerspruch einlegen, allerdings sehe ich keine Chancen auf Erfolg.

  • Hallo,

    "Sie hätten sparen können" ist schließlich ein Vorwurf, den man jedem Darlehensantrag machen könnte.

    naja - im Regelsatz gibt es einen Posten für den Kauf von (auch gebrauchten) Haushaltsgeräten. Schon allein deswegen dürfte ein Widerspruch kaum Sinn machen. Dazu kommt die Sache mit den Sanktionen: damit wäre die Rückzahlung eines Darlehens ja von vornherein kaum möglich....

    Gruß!

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