Miete mit dem Regelbedarf zahlen?

  • Hallo Community,

    meine Mama ist aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig. Wir sind eine vierköpfige Familie und erhalten Wohngeld und Unterhaltsvorschuss, welches beides für meinen jüngeren Bruder beantragt werden musste. Meine Schwester erhält BAföG und nun muss ich dies ebenfalls beantragen, da ich jetzt studieren gehe. Wir haben einen Brief vor einer Weile erhalten, dass auf Grund der ganzen Einnahmen eine Direktzahlung der Miete in vollem Umfang vom JC nicht mehr möglich ist. Wir müssen die Miete somit seit Monaten von unserem Regelbedarf bezahlen. Die Miete beträgt ca. 700€ und wir erhalten auch nur 750€ vom JC. Und wenn ich dann noch BAföG erhalte...oh jeedash

    Ich habe nun kürzlich angefangen mich etwas schlau zu machen, ob die Miete vom Regelbedarf bezahlt werden muss, was eigentlich nicht der Fall sein soll. Um ehrlich zu sein, haben wir selber kaum etwas für uns. Wir verzichten schon auf so unfassbar vieles, damit das Geld noch fürs Einkaufen reicht. Komischerweise hat das Jobcenter aber auch schon davor die Miete bezahlt, obwohl wir diese ganzen Einnahmen hatten, da hatte ich sogar einen Minijob.

    Ich wollte mich mal für meine Mama mit dem JC deswegen auseinandersetzen. Ist das bei euch auch so? Ich meine, das ist doch kein Zustand mehr, dass wir mittlerweile nicht einmal vernünftig Schulsachen kaufen oder Rechnungen bezahlen können...

    Ich bedanke mich schon im vorraus für jede Antwort.

    Gruß, euer Frostbeutel :)

  • Hallo,

    Wir müssen die Miete somit seit Monaten von unserem Regelbedarf bezahlen.

    Ihr habt einen Bedarf, der aus den Regelsätzen und der angemessenen Miete besteht. Von diesem Bedarf werden dann die Einnahmen inkl. Freibeträge abgezogen. Das Ergebnis dieses Abzuges ergibt dann das auszuzahlende ALG II. Von daher wird nichts vom Regelbedarf abgezogen, sondern einfach Euer Einkommen (BaföG, Unterhalt,. Kindergeld usw.) mit angerechnet, wogegen auch nichts spricht.

    Um ehrlich zu sein, haben wir selber kaum etwas für uns.

    Scheint mir Jammern auf sehr hohem Niveau zu sein. 750 € ALG + 2 x Höchstsatz BaföG 1.074 € + UV 293 + 3 x Kindergeld 610 € = 2.727 €. Macht nach Abzug der Warmmiete immer noch 2.027 €, wovon eine 4köpfige Familie durchaus nicht gerade "kaum etwas für sich selbst hat", zumal jeder einzelne Cent ausschließlich vom Steuerzahler kommt...

    Gruß!

  • Scheint mir Jammern auf sehr hohem Niveau zu sein. 750 € ALG + 2 x Höchstsatz BaföG 1.074 € + UV 293 + 3 x Kindergeld 610 € = 2.727 €. Macht nach Abzug der Warmmiete immer noch 2.027 €, wovon eine 4köpfige Familie durchaus nicht gerade "kaum etwas für sich selbst hat", zumal jeder einzelne Cent ausschließlich vom Steuerzahler kommt...

    Gruß!

    Ahhh! Danke fürs genauere Aufklären. Jetzt verstehe ich es voll und Ganz.

    Gruß,

    Frostbeutel

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