Anlage EKS zum Einkommen Selbständiger - Formular zur Erklärung
von Einkommen aus selbständiger Tätigkeit
Anlage EKS zum Einkommen Selbständiger
Hinweise für Selbständige zur Anlage EKS
Alles anzeigenHinweise der Bundesagentur für Arbeit zur vorläufigen und abschließenden Erklärung zum
Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft
im Bewilligungszeitraum (Anlage EKS)Auch als selbständig erwerbstätige Person können Sie und ggf. weitere Personen in Ihrem
Haushalt Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) haben.
Das hängt davon ab, ob Sie und die weiteren Personen in Ihrem Haushalt die Anspruchs-
voraussetzungen erfüllen, also insbesondere den Lebensunterhalt – auch unter Berück-
sichtigung des Einkommens, das Sie aus der selbständigen Erwerbstätigkeit erzielen –
nicht sicherstellen können. Damit Ihr Jobcenter dies beurteilen kann, müssen Sie
zunächst die Anlage EKS mit den von Ihnen erwarteten Ein- und Ausgaben ausfüllen und
bei Ihrem Jobcenter abgeben. Auf dieser Grundlage wird über Ihren Antrag entschieden
und Ihnen werden ggf. vorläufig Leistungen bewilligt.Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes müssen Sie die tatsächlichen Einnahmen und
Ausgaben angeben, damit die vorläufige Bewilligung überprüft und ggf. korrigiert
werden kann. Auch hierfür verwenden Sie die Anlage EKS. Ist Ihr tatsächliches Einkommen
(Gewinn) im Bewilligungszeitraum rückblickend höher gewesen, als Sie bei der
Antragsstellung geschätzt haben, müssen Sie und die weiteren Personen Ihrer Bedarfsgemeinschaft,
die Leistungen nach dem SGB II erhalten haben, die zuviel erhaltenen Leistungen nach Erhalt
der abschließenden Entscheidung über den Leistungsanspruch erstatten.Hatten Sie geringere Einnahmen als erwartet, werden Ihnen und den weiteren Personen in
Ihrer Bedarfsgemeinschaft die zusätzlich zustehenden Leistungen im Rahmen der abschließenden
Entscheidung bewilligt und nachgezahlt.