Hauptantrag abgelehnt - Dispositionskredit darf nicht gegen Vermögen aufgerechnet werden

  • Hallo zusammen,

    und danke, dass es dieses Board gibt. Ist mein erster Beitrag überhaupt in irgendeinem Forum und ich habe mir die Regeln zwar durchgelesen, hoffe aber trotzdem darauf keinen Fehler zu machen. Falls doch reicht ein netter Hinweis.

    Hier mein Fall und meine Frage:

    Ich bin nach meinem Studium zum JC gegangen und habe ALG 2 beantragt, was jetzt kürzlich abgelehnt worden ist. Nach Aussage meiner Bearbeiterin hätte ich zu viel Vermögen und dieses darf ich nicht gegen den ausgereizten Dispositionskredit auf meinem Girokonto aufrechnen ( Vermögen abzüglich Dispo und ich wäre innerhalb meines Schonvermögens). Stimmt das und gibt es eine Rechtsgrundlage zu dieser Aussage? Meine Bearbeiterin bezieht sich auf den Gesetzgeber, ich konnte allerdings diesbezüglich nichts finden, auch weil ich nicht weiß wonach ich suchen müsste. Bevor ich mich mit Anwälten auseinandersetze, hoffe ich auf einen schlauen Gedanken oder vielleicht sogar auf eine Lösung aus diesem Forum. Vielen Dank vorab.

    MfG

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Nach Aussage meiner Bearbeiterin hätte ich zu viel Vermögen und dieses darf ich nicht gegen den ausgereizten Dispositionskredit auf meinem Girokonto aufrechnen ( Vermögen abzüglich Dispo und ich wäre innerhalb meines Schonvermögens).

    Die Aussage der Sachbearbeiterin ist korrekt. Schulden interessieren das Jobcenter nicht.

    Es wäre eine vorzeitige Herbeiführung der Hilfsbedürftigkeit, wenn das Girokonto ausgeglichen

    würde. Du musst das Geld für deinen Lebensunterhalt verwenden. Da kann dir auch kein

    Anwalt helfen.

    Gruß

  • Hallo Grace,

    vielen Dank für die schnelle Antwort. Mittlerweile habe ich auch ein wenig dazu gefunden, allerdings immer noch ohne Belege.

    Kann mir jemand vielleicht Quellen nennen, in denen ich das nachlesen kann?

    Danke.

  • Hallo!

    (1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.

    Du kannst aber offensichtlich vom überschüssigen Vermögen leben. Wurde durch das Jobcenter

    amtlich festgestellt. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt dazu:

    Arbeitslosengeld II bekommen nur hilfebedürftige Personen. Daher müssen sie zuerst Ihre eigenen Mittel einsetzen, bevor sie finanzielle Hilfe erhalten. Wenn Sie Einkommen haben oder über Vermögen verfügen, müssen Sie damit erst einmal Ihren Lebensunterhalt sichern, wenn Freibeträge überschritten werden.

    Vermögen, was das Schonvermögen überschreitet, muss für den Lebensunterhalt verwendet

    werden, bevor ALG II Anspruch besteht.

    Gruß

  • Hallo,

    Du hättest vor Antragstellung das Vermögen auf das Girokonto übertragen müssen um die jetzige Situation zu vermeiden.

    das ist nun mal schlicht Blödsinn.

    und dieses darf ich nicht gegen den ausgereizten Dispositionskredit auf meinem Girokonto aufrechnen

    Schulden haben nichts mit ALG II zu tun, wie Grace schon schrieb. Dementsprechend kannst Du auch übersteigendes Vermögen nicht mit Schulden verrechnen, um so innerhalb der Freigrenzen zu kommen.

    Kann mir jemand vielleicht Quellen nennen, in denen ich das nachlesen kann?

    Was für Quellen soll es denn dazu geben? Es gilt der von grace genannte Grundsatz - da müssen dann nicht noch irgendwelche Extra-Bestimmungen für Schulden aufgeführt werden.

    Gruß!

  • Als Student ist es bei der Arbeitsmarktlage in weiten Teilen Deutschlands momentan üblicherweise nicht schwer, kurzfristig einen ungelernten Job (oder besser) zur Überbrückung bis zum Job im Studienberuf zu finden.

    Sehr viele Studenten (und auch andere Jobsuchende) haben in solchen Situationen geistige Scheuklappen auf und verweigern sich dem Gedanken, dass man durchaus auch erst einen Übergangsjob annehmen kann um dann entspannt nach "Was Richtigem" weiterzusuchen. Selbst in Teilzeit reicht das nicht selten zusammen mit Wohngeld.

    Es hat einige Vorteile - man ist z.B. beim Jobcenter raus und sucht über die Agentur für Arbeit Jobs. Rentenanwartschaften, Lebenserfahrung - oft genug auch mehr Geld.

  • Hallo,

    das ist nun mal schlicht Blödsinn.

    Wieso war meine Meinung dazu Blödsinn ?

    Wenn ich weiß, dass ich ab dem 01.11.2019 ALG2 beantragen muss und jetzt 10.000 EUR auf dem Festgeldkonto habe und auf dem Girokonto 6.000 EUR Minus, dann habe ich die dumme Situation, dass zwar das Festgeldkonto als Vermögen zählt und der Dispo nicht gegengerechnet wird.

    Wenn ich aber in diesem Wissen das Geld vom Festgeldkonto im Oktober noch auf das Girokonto als Ausgleich überweise, so habe ich noch 4.000 EUR auf dem Festgeldkonto als Vermögen und auf dem Girokonto 0. Und wenn mein Schonvermögen bei 4.500 EUR liegt, hat sich das erledigt.

    Natürlich ist es für den TE jetzt (!) zu spät......

  • Hallo,

    bei all Deinen "klugen" Bemerkungen vergißt Du nur eins: die Vorlage der Kontoauszüge der mindestens letzten 3 Monate. Und spätestens dann würde auffallen, daß hier vom Vermögen Schulden bezahlt wurden, obwohl man wußte, daß man auf ALG II angewiesen ist.

    Also bitte von solchen "Ratschlägen" absehen...

    Gruß!

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