Hallo,
ich habe eine Zweitausbildung begonnen (38 Jahre alt, erste Ausbildung schlecht abgeschlossen, nie in dem Beruf gearbeitet, mehrere Jahre arbeitslos, mehrere Jahre Callcenter - da ich trotz Dutzender Bewerbungen im gelernten Beruf nichts gefunden habe).
Das Ausbildungsgehalt war ziemlich mager, dennoch bin ich immer irgendwie damit zurecht gekommen. Während der Ausbildung wurde ich jedoch schwanger und bin nun aktuell in Elternzeit (Elterngeld + ergänzend Hartz IV).
Ich bin alleinerziehend ohne weitere Einkünfte (außer Kindergeld) - Unterhalt/-svorschuss erhalte ich nicht.
Nun habe ich gehört, dass ich nach der Elternzeit keinen Anspruch mehr haben soll? Mir wurde ursprünglich mitgeteilt, dass in diesem Fall eine Härteregelung (o. ä.) greifen würde.
Kennt sich jemand damit aus?
Die Ausbildung abzubrechen wäre Irrsinn (nur noch 1 Jahr und ein gefragter Beruf in dem viel gesucht wird), außerdem ist es nahezu unmöglich irgendwo wieder Arbeit zu finden (auch nicht im Callcenter, permante Ohrenentzündungen + Stimmbandentzündungen haben dazu geführt, dass ich noch mal eine neue Ausbildung gestartet habe).
Für Wohngeld/Kindergeldzuschlag ist das Ausbildungsgehalt nich zu gering (würde sich im Februar mit Start ins dritte Lehrjahr ändern).
Habe ich (zumindest die 3 Monate nach Ende der Elternzeit) Anspruch auf ergänzendes Hartz 4?
Ich habe keine entsprechenden Threads im Forum gefunden, daher hier ein neuer. Wenn es doch was gibt gerne nur verlinken oder einen Tipp, wie ich ihn finde!