Kein Hartz4 nach Studienabschluss durch zu späte Notenvergabe

  • Hallo liebes Forum!


    Folgender Fall:


    Mal angenommen ein Student schreibt 2 Monate vor seinem Studienabschluss seine letzte Arbeit. Er wird wie geplant zum 30.09. exmatrikuliert und meldet sich noch im September vorsorglich arbeitslos, da er noch keine Stelle in Aussicht, sondern nur Bewerbungsverfahren laufen hat. Der Hartz4- Bescheid wird für Oktober allerdings abgelehnt, da die letzte Note erst am 08.10. nach der Exmatrikulation eingetragen wurde. Der Student hatte im Grunde das Pech, dass seine Arbeit "zu spät" korrigiert wurde, trotz mehrmaligem Nachfragen und anderen Kommilitonen, die die Note noch im September erhielten. Hartz4 wird deshalb erst ab November gewährt. Ist es sinnvoll, hier Einspruch einzulegen, da der (ehemalige) Student im Grunde keinen Einfluss darauf hatte, wann die Note eingetragen wird und ab 30.09. fristgemäß exmatrikuliert wurde?

  • Ja, Widerspruch kann sinnvoll sein.

    Die Rechtslage dazu ist in der Rechtsprechung zwar nicht vollständig und in jedem Detail geklärt. Genau deshalb ist ein Widerspruch in solchen Fällen allerdings regelmäßig sinnvoll.

    Es ist aber rechtslogisch gesehen nicht abwegig, schlicht auf die Exmatrikulation abzustellen, denn das Gesetz geht dem Wortlaut und Grundansatz beim Vollzeitstudium vom formellen Status (Exmatrikuliert/Nicht Exmatrikuliert) aus.

    Hinzu kommt, dass bei derartigen Statusfragen das Gesetz grundsätzlich tagesaktuell greift. Bedeutet: selbst wenn man auf den späteren Tag des Eintragens der letzten Note abstellen will statt auf den Tag der Exmatrikulation dies immer noch nicht bedeutet, dass für die übrigen Tage des Monats kein Anspruch besteht.

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