Guten Tag,
ich wollte wissen, ob ich, nach auslaufen meines ALG1 Anrechts, Anrecht auf Mietkostenübernahme (meine Hälfte der Miete) plus ALG2 Regelsatz in voller Höhe habe, wenn ich mit meiner berufstätigen Partnerin (wir sind nicht verheiratet) in einer Bedarfsgemeinschaft, lebe.
Oder wird erwartet, dass meine Partnerin (die nur 30 Stunden arbeitet und ein Kind hat) Kosten (außer ihrer Hälfte der Miete) für mich, übernimmt?
Danke