ALG II Anspruch - Bedarfsgemeinschaft mit Partnerin und Fragen

  • Guten Tag,

    ich wollte wissen, ob ich, nach auslaufen meines ALG1 Anrechts, Anrecht auf Mietkostenübernahme (meine Hälfte der Miete) plus ALG2 Regelsatz in voller Höhe habe, wenn ich mit meiner berufstätigen Partnerin (wir sind nicht verheiratet) in einer Bedarfsgemeinschaft, lebe.

    Oder wird erwartet, dass meine Partnerin (die nur 30 Stunden arbeitet und ein Kind hat) Kosten (außer ihrer Hälfte der Miete) für mich, übernimmt?

    Danke

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Oder wird erwartet, dass meine Partnerin (die nur 30 Stunden arbeitet und ein Kind hat) Kosten (außer ihrer Hälfte der Miete) für mich, übernimmt?

    Wie hoch ist der Verdienst der Freundin? Bekommt sie ALG II Aufstockung?

    ALG2 Regelsatz in voller Höhe habe, wenn ich mit meiner berufstätigen Partnerin (wir sind nicht verheiratet) in einer Bedarfsgemeinschaft, lebe.

    Nein, kein ALG II in voller Höhe. Ihr bildet eine Bedarfsgemeinschaft:

    (3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören

    ....................

    3. als Partnerin oder Partner der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten

    Regelbedarfsstufe 2 - 382 Euro, Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft.

    Da Angaben zur Freundin, Höhe des Verdienst, ob ALG II Aufstockung fehlen, sind konkretere

    Aussagen nicht möglich. Da wären konkrete Angaben notwendig, um die Situation genauer

    zu beurteilen.

    Gruß

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