Bedarfsgemeinschaft - Eigentumswohnung Verkauf und Fragen

  • Hallo Gruppe,

    nach mehreren Anfragen bei der Leistungsabteilung bzgl einer Beratung haben ich es nun aufgegeben, da kommt nichts rüber.

    Ich lebe in einer Bedarfsgemeinscheinschaft und möchte nun meine Wohnung verkaufen.

    Hat das Jobcenter irgendwelche Ansprüche von mir rückwirkend Geld abzufordern.

    Wie stelle ich das am besten an, vom Jobcenter abmelden und das wars?

    Wer ist Ansprechpartner bei diesen Fragen, Verbraucherzentrale, Steuerberater, Rechtsanwalt?

    Kann ich letzteren (Beratung) über das Amtsgericht mit einem Beratungshilfeschein engagieren?

    Danke im voraus für Infos.

  • Hallo,

    das Thema scheint untergegangen zu sein.

    Wie alt bist du und wieviel ist die Wohnung in etwa wert?

  • Sofern du keine Schulden beim Jobcenter hast und das ALG Ii nicht als Darlehen gewährt wurde, dürfte es zu keinen Rückforderungen kommen. Dir steht natürlich offen, einen Beratungsschein beim Amtsgericht zu beantragen.

    Du könntest die Wohnung auch behalten, denn eine Verwertung dürfte aufgrund des Alters nicht möglich bzw. nur sehr schwierig sein.

    Wenn du deine Wohnung verkauft hast, musst du dies dem Jobcenter mitteilen. Dies würde sehen, dass genügend Geld vorhanden ist, um davon zu leben. Du würdest einen Aufhebungsbescheid erhalten und wärst aus dem ALG II Bezug raus.

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