Hallo Gruppe,
nach mehreren Anfragen bei der Leistungsabteilung bzgl einer Beratung haben ich es nun aufgegeben, da kommt nichts rüber.
Ich lebe in einer Bedarfsgemeinscheinschaft und möchte nun meine Wohnung verkaufen.
Hat das Jobcenter irgendwelche Ansprüche von mir rückwirkend Geld abzufordern.
Wie stelle ich das am besten an, vom Jobcenter abmelden und das wars?
Wer ist Ansprechpartner bei diesen Fragen, Verbraucherzentrale, Steuerberater, Rechtsanwalt?
Kann ich letzteren (Beratung) über das Amtsgericht mit einem Beratungshilfeschein engagieren?
Danke im voraus für Infos.