Hallo an alle,
kurz zu mir
ich bin Anfang 50 und seit über 12 Jahren selbstständig.
Aufgrund meiner aktuellen Auftragslage bin ich Mitte September auf´s Amt und habe Leistungen nach SGB II beantragt.
Alle erforderlichen Unterlagen habe ich fristgemäß beim Amt abgegeben (Frist: 04.11.19, Abgabe: 17.10.19)
Letzte Woche am Donnerstag, 24.10., erhielt ich dann den Bescheid - abgelehnt!
"Aufgrund der Höhe des anzurechnenden Einkommens sind Sie nicht hilfebedürftig ..."
Der Schock war groß!
Die Zahl, die von der Sachbearbeiterin als Einkommen aus Erwerbstätigkeit aufgeführt wird, wollte ich verstehen und nachvollziehen können .
Heute habe ich sie telefonisch erreicht.
- Beiträge zur Tilgung des Darlehen für das Firmenfahrzeug: wurde nicht berücksichtigt („Das Amt zahlt doch keine Schulden zurück!“)
- EKS: wurde verwendet, wie von mir abgegeben, jedoch habe ich beim Ausfüllen Fehler gemacht, aber lediglich beim Ausfüllen. Durch die abgegebenen Dokumente ist belegt, dass die Ein-/Ausgaben geflossen sind und lediglich der Übertrag in die EKS zu korrigieren ist. („Sie können doch nicht von mir erwarten, dass ich alle Ihre Kontoauszüge prüfe!“)
- Berechnung: für die Berechnung wurden die Einnahmen des Zeitraums EKS vorläufig, also 6 Monate in der Zukunft, verwendet (wohlgemerkt die zu korrigierenden Zahlen); es wurden ausdrücklich nicht die Zahlen des EKS abschließend einbezogen. In dem EKS abschließend, dem zurückliegenden Zeitraum, sind jedoch nachweisbar hohe Schwankungen vor allem in den Betriebsausgaben (Zahlungen ans Finanzamt). Zu deren Deckung ich nachträglich auch die Zahlungseingänge der Gegenwart verwendet habe.
Nun steh ich da.
Lt. Bescheid habe ich zu berücksichtigendes Gesamteinkommen von 3.600,- Euro mtl.
Fakt ist, dass ich auf dem Konto im Minus bin, 2 Monatsbeiträge KV offen sind (im Nov dann 3), von Miete gar nicht zu reden und ich nicht weiß wie´s weitergehen soll.
Der nächste 1. ist nicht mehr weit.
Nun bin ich verunsichert, allein schon, was das Ausfüllen von Unterlagen an das Amt geht.
meine Fragen:
Wie hat so ein Widerspruch/Einspruch zu erfolgen, damit ich mir mit einer evlt. ungünstigen „Fomulierung“ nicht selbst schade?
Wie funktioniert dieses Eilverfahren und wie finde ich einen Anwalt, der auf diesem Gebiet Erfahrung hat und mich "an die Hand nimmt“?
Welches Sozialgericht ist für mich Zuständig? (Finde ich diese Info im Bescheid? Wenn ja, wo?)
Über die Recherche im Netz bin ich auf dieses Forum gestoßen und habe gelesen, dass man den Ämtern nicht hilflos ausgeliefert sein muss.
Daher wende ich mich an das Wissen aller hier und bin für jede Info, für jeden Tipp oder konkrete Hilfe dankbar.
Gerne teile ich dann auch meine Erfahrungen und Erkenntnisse und helfe selbst.
Viele Grüße
espe