ALG II Umzug - Amt übernimmt keine pauschalen Nebenkosten

  • Hallo,

    Ich habe eine neue Wohnung gefunden und habe nun auch die Zusicherung vom Amt bekommen das ich die Wohnung an mieten darf. Jedoch verstehe ich den Text nicht bzw. Kann ich mir nichts darunter vorstellen wie dieser zu verstehen ist. Meine eventuelle neue Vermieterin denkt nun das das Amt keine Nebenkosten übernimmt. Vielleicht kann mir jemand helfen. Ausschnitt vom Brief ist im Anhang. Vielen Dank.

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    Hier nochmal der Ausschnitt als PDF.

  • Hallo!

    Maximal angemessen ist eine Bruttowarmmiete in Höhe von 745,20 Euro. Heiz- und Nebenkosten

    werden durch die Pauschale abgedeckt. Bei einem Pauschalbetrag werden keine weiteren

    Abrechnungen übernommen.

    Genau diese eventuelle Abrechnung wird das Jobcenter in diesem Fall nicht übernehmen.

    Die Möglichkeit der Abrechnung mittels einer Nebenkostenpauschale gilt allerdings nicht für alle umlagefähigen Nebenkosten: Heiz- und Warmwasserkosten müssen nach der HeizkostenV nämlich zu mindestens 50 % nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden. Fehlt daher eine gesonderte Heizkostenabrechnung kann der Mieter die Nebenkosten gemäß § 12 HeizkostenV kürzen.

    Ausnahmsweise nicht betroffen von diesen Regelungen, sind

    • Vermietungen in Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung oder
    • Zweifamilienhäuser, in denen der Vermieter eine der Wohnungen selbst bewohnt.

    In diesen Konstellationen findet die Heizkostenverordnung keine Anwendung, § 2 HeizkostenV.

    Mein Rat, von diesem merkwürdigen Mietvertrag Abstand nehmen und andere Wohnung suchen.

    Gruß

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