Hallo Leute
Bei uns geht es derzeit drunter und drüber. Meine Frau hat eine Kündigungsschutzklage laufen, das ist echt ein zermürbender Mist weil der Arbeitgeber sie zu einer Straftat nötigen wollte. Er zahlte keinen Lohn mehr und hat sie weit nach der Probezeit entlassen. Nun denn, nichts desto trotz haben wir den Mist jetzt an den Anwalt weitergeleitet und ein erster Gerichtstermin steht. Wir leben in einer Bedarfsgemeinschaft. Das JC weiß von der Kündigungsschutzklage, es ist eigentlich alles abgesichert. Ich für meinen Teil bin seit März letzten Jahres in Reha aufgrund einer PTBS (Postraumatischen Belastungsstörung) und habe neben meinem Gutachten vom Landkreis ein Schreiben mitbekommen vom Amtsarzt des JC, das ich bis März nächsten Jahres Arbeitsunfähig bin aufgrund meiner PTBS um die ich mich wie gesagt sehr intensiv kümmern muss. Jetzt kam am Freitag ein doppeltes Schreiben vom JC, eins für mich und eins für meine Frau. Wir haben beide einen Termin beim selben Sachbearbeiter, aber im Zeitlichen abstand von einer halben Stunde. Ich wundere mich gerade etwas. Ist das ein normales vorgehen ? Kann uns das JC eigentlich in irgendeine Maßnahme parken ?? Bei meinem Schreiben vom Landkreis steht wörtlich drin, das ich wie gesagt bis zum März 2020 nicht vermittlungsfähig bin, aufgrund der Genesung. Bei meiner Frau sind die kurz davor die Kündigung des Arbeitnehmers zurückzunehmen. Es fehlte eigentlich 34 Tage bis ALG 1 die sind aber nach dem ersten Gerichtstermin am 21.11 um. Ich habe dem Sachbearbeiter schon mal im Vorfeld erste Papiere gesendet und ihm natürlich gesagt wir kommen. Ist ja auch kein Problem da aufzutauchen. Ich hab mich nur gewundert. Ist das jetzt so eine Sache von: Ich möchte Sie mal kennen lernen oder wie muss man mit diesem Termin umgehen. Bin etwas verwundert. Vielleicht könnt ihr mir ja da einige Antworten zu geben.
Lars