- Brauche mal einen Rat. Folgende Situation: Meine Tochter(22) ist letztes Jahr wegen einer Ausbildung in eine andere Stadt gezogen mit eigener Wohnung. Sie hat ihre Ausbildung nach der Probezeit verloren. Aufgrund längerer Krankschreibung und psychischer Probleme, ist sie dann aus Angst gar nicht mehr in der Arbeit erschienen. Sie hat sich dann mit meiner Unterstützung wieder ein wenig gefangen und mit Hilfe des Jobcenters eine neue Tätigkeit aufgenommen. Nach einem halben Jahr kamen die Probleme wieder und hat wieder den Job verloren. Sie hat sich auf mein Bitten hier in psychologische Behandlung begeben, da sie auch hier die Hausärztin ihres Vertrauens hat. Sie war mehrere Wochen krank geschrieben und befindet sich jetzt in Therapie. Sie hat jetzt an ihrem Wohnort Arbeitslosengeld 1 beantragt, welches bewilligt wurde, 150 Euro beträgt und Anfang Januar schon ausläuft. Sie hat beim Antrag eine abweichende Postanschrift, also unsere Adresse angegeben, ist aber zu ihren Terminen immer erschienen. Die erste Vermittlerin hatte damit auch überhaupt kein Problem und meine Tochter hat das demzufolge als rechtens empfunden. Beim nächsten Termin hatte sie einen anderen Vermittler und dieser wollte ihr einen Strick draus drehen und verlangt, sie müsste sich ummelden. Sie muss normalerweise ihr Arbeitslosengeld aufgrund der geringen Höhe aufstocken und ab Januar sowieso ALG 2 beantragen. Sie hat dort schon mal vorgesprochen und die meinten das Gleiche. Nun möchte sie wieder hier her ziehen, aber in eine eigene kleine Wohnung. Sie möchte ihren Alltag wieder in den Griff bekommen und sich auch einen Job suchen. Vor Ort könnten wir sie auch mehr unterstützen. Es ist auch ausdrücklich ihr Wunsch, weil sie sich hier wohler und selbstsicherer fühlt als wie in der Großstadt. Nach Einschätzung der Lage, wird sie aber ein kleines Stück brauchen, um einen Job zu finden hier. Nun ist die Frage, wird das Jobcenter dem Umzug zustimmen, macht es Sinn, vorab schon mal dort vorzusprechen und welche Argumente kann sie vorbringen. Können sie verlangen, wenn sie eine eigene Wohnung schon hatte, wieder zu hause einzuziehen. Nicht falsch verstehen, wäre grundsätzlich schon möglich, aber nicht sehr förderlich in Bezug auf ihre Situation und ist auch ihr eigener Wunsch nach Selbstständigkeit. Sie braucht nur noch ein bißchen, möchte aber auch nicht beim Amt unbedingt ständig über ihre Probleme reden. Wäre über jeden Rat sehr dankbar.
- Vielen Dank und viele Grüße Alex
ALG II - U25 - Schwierige Situation Umzug und Fragen
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akl71 -
5. November 2019 um 08:44 -
Erledigt
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Hallo!
im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
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Wenn die Tochter in Behandlung ist , reicht ein Gutachten des Psychologen in der Regel aus , damit der Umzug genehmigt wird. Solltet ihr den Umzug allein durchführen können , würde man nicht unbedingt eine Umzugsgenehmigung benötigen.
Naja die Adresse im Antrag sollte schon die Adresse sein, wo man tatsächlich wohnt. Wenn man gesundheitliche Probleme hat, kann das Jobcenter z.B. die Eltern als weiteren Ansprechpartner eintragen. Ummelden könnte die Tochter sich ja nicht , da sie noch in der Stadt wohnt und keinen Mietvertrag vorweisen kann.
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Umzug alleine durchführen, das ist klar. Aber für den Fall des ALG 2 Bezuges, müsste doch schon beim alten und neuen Jobcenter vorgesprochen werden? Im Antrag vom ALG 1 steht die richtige Adresse, nur als abweichende Postadresse steht meine Adresse. Das Arbeitslosengeld 1 wurde ihr noch nicht aberkannt, sowie es angedroht wurde und es wurde ihr eine neue Vorladung zum Arbeitsvermittler aber vom Arbeitsamt hier zugeschickt. Mal schauen, was das jetzt auf sich hat. Eine Wohnung zu finden, ist hier kein Problem. Sie möchte aber auch sicher sein mit allem, bevor sie einen Mietvertrag unterschreibt. Mit dem Gutachten wäre auch eine gute Idee. Sie versucht jetzt gerade eine Arbeit zu finden, um dem ganzen zu entgehen.
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Um eine Umzugsgenehmigung zu erhalten müsste man im derzeit zuständigen Jobcenter vorsprechen. Mit Gutachten eigentlich kein Problem.
Bezüglich der neuen Wohnung muss sie Kontakt mit dem dort zuständigen Jobcenter aufnehmen, auch bzgl der Angemessenheit der Wohnung. Das Jobcenter muss abstempeln , dass die Wohnung angemessen ist, ansonsten werden eventuelle Nebenkostennachzahlungen und Heizkostennachzahlungen nicht übernommen. Auch hier wäre ein Gutachten hilfreich. Viele Jobcenter haben aber Sozialpädagogen die sich ausschliesslich mit Personen unter 25 Jahren befassen und auch bei der Jobsuche helfen. Diesbezüglich wird mit Sicherheit eine Gespräch mit deiner Tochter geführt werden.
Aber alles in allem halb so wild.
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Danke für die Antworten! VG Alex
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