ALG II - U25 - Ausbildung ab 2020 - Minijob und Fragen

  • Ausbildung ab 9.2020 - 450 € Job- Kann man mich zwingen 40h im monat zu arbeiten?

    moin,

    Ich hoffe ich bin hier richtig.

    Es geht um folgendes: ich hab ab dem 1.9.2020 ne Ausbildung. Bekomme im Moment harz 4 und habe einen 450€ job.

    Das würde ich gern so weiter machen. Ich mein ich arbeite noch früh genug 40h die Woche und würde echt gern noch n Jahr den Ball flach halten. Und bei Mindestlohn 40h arbeiten... da bleibt mir am Ende kaum mehr als das was ich jetzt habe da ich in HH wohne und ich für meine kleine 1 zimmer wohnung echt viel zahlen muss.

    Natürlich wollen die das ich versicherungspflichtig arbeite, aber können die mich denn zwingen? Falls ja, wie kann ich das umgehen?

    Bei den bewerbungsgesprächen einfach zu spät kommen und ihnen dann n gehaltswunsch von 14€/h auftischen? Kann man mir deshalb die Leistungen kürzen? Weil ich ne gehaltsvorstellung habe?

    Gibt es nicht so was wie vertragsfreiheit? Oder freie vertragswahl?

    Habt ihr sonst irgendwie eine Idee wie ich mich einfach noch ein Jahr um meine kunst und mich kümmern kann statt für n hungerlohn zu ackern?

    Liebe Grüße

    Titel für Suche optimiert

  • Hallo!

    :-willkommen im Forum! Schauen wir uns die gesetzliche Regelung an:

    ich hab ab dem 1.9.2020 ne Ausbildung. Bekomme im Moment harz 4 und habe einen 450€ job.

    Im Grundsatz ist jeder Leistungsberechtigte verpflichet Alles zu unternehmen, um seine Hilfsbedürftigkeit

    zu vermindern.

    Bei U25 gelten verschärfte Regelungen:

    Leistungsempfänger unter 25 Jahren unterliegen verschärften Sanktionsandrohungen, wenn sie gegen ihre Verhaltenspflichten (etwa zum Arbeitsantritt) verstoßen. Schon bei einmaliger Pflichtverletzung entfällt für die Dauer von drei Monaten der Bezug der Regelleistungen. Der Leistungsträger übernimmt in dieser Zeit nur die Kosten für Unterkunft und Heizung, die aber unmittelbar an den Vermieter ausgezahlt werden (§ 31 Abs. 3 S.3 SGB II). Der Zeitraum von drei Monaten kann allerdings auf sechs Wochen verkürzt werden, wenn besondere Umstände vorliegen. Zudem besteht auch bei Leistungsempfängern unter 25 Jahren grundsätzlich die Möglichkeit, ergänzende Sach- oder geldwerte Leistungen zu erbringen.

    Kommt es zu einer weiteren Verletzung von Verhaltenspflichten, werden die ALG II-Bezüge komplett gestrichen, so dass auch die Kosten für Unterkunft und Heizung nicht mehr getragen werden (§ 31a Abs. 1 S. 3 SGB II). Der Leistungsträger kann hiervon jedoch absehen, wenn der ALG II-Bezieher sich nachträglich bereit erklärt, seine Pflichten zu erfüllen.

    Dagegen bleibt die erstmalige Verletzung von Meldepflichten bei ALG II-Empfängern unter 25 Jahren folgenlos. Erst bei wiederholter Pflichtverletzung kommt es zu Sanktionen. Wie in den sonstigen Fällen werden die Regelbezüge mit jeder begangenen Pflichtwidrigkeit jeweils in Schritten von 10% gekürzt.

    Es wurde auch eine Eingliederungsverbarung abgeschlossen, deren Inhalt hier unbekannt ist.

    Es geht um folgendes: ich hab ab dem 1.9.2020 ne Ausbildung. Bekomme im Moment harz 4 und habe einen 450€ job.


    Das würde ich gern so weiter machen. Ich mein ich arbeite noch früh genug 40h die Woche und würde echt gern noch n Jahr den Ball flach halten.

    Das ist nicht akzeptabel, wenn es durch Erhhung der Stundenzahl möglich ist die Hilfsbedürftigkeit

    zu vermindern, muss der etwaigen Aufforderung des Jobcenter nachgekommen werden.

    Bei den bewerbungsgesprächen einfach zu spät kommen und ihnen dann n gehaltswunsch von 14€/h auftischen? Kann man mir deshalb die Leistungen kürzen? Weil ich ne gehaltsvorstellung habe?

    Gibt es nicht so was wie vertragsfreiheit? Oder freie vertragswahl?

    Das wären Pflichtverletzungen und würden als Verhinderung zur Aufnahme einer Tätigkeit gewertet

    Was wiederum Sanktionen nach sich zieht. Ein Jahr bis zur Aufnahme einer Ausbildung ist zu lang.

    Bis dahin muss einer anderen Erwerbstätigkeit nachgegangen werden, oder eher mit der Ausbildung

    beginnen.

    Nebenbei angemerkt, es gibt in diesem Forum keine Hilfestellung, wie man die gesetzliche Regelung

    umgeht.

    Gruß

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