ALG II - selbstständig - Über welche Möglichkeiten verfügt die Arbeitsvermittlerin

  • Hallo,

    derzeit beziehe ich ALG-2 und muss monatlich eine gewisse Anzahl an Bewerbungen, die von meiner Arbeitsvermittlerin (u25) bestimmt wurde, schreiben und mich nebenbei auf Ihre Jobangebote bewerben. Ich bewerbe mich auf selbstgeschriebene Stellenangebote, die Bewerbung für die Jobangebote seitens des Jobcenters sind z.T. absichtlich unvollständig und fehlerhaft. Das unternehme ich, weil ich Zeit brauche, um meine Selbstständigkeit zu verwirklichen.... In der Situation befinde ich mich schon seit 7 Monaten, Arbeit findet man hier leicht.

    Mit der Zeit wird der Ton rauer und die Arbeitsvermittlerin ungeduldiger, was mir absolut egal ist.

    Über welche Möglichkeiten verfügt die Arbeitsvermittlerin, um meinem Machen ein Ende zu setzten ?

    LG

  • @bass386

    Nunja. ich bin noch nicht Selbstständig. Andere Personen erziehlt durch meine Idee (aus legalen Aktivitäten) einen mtl. Gewinne im 4- stelligen Bereich, der allerdings schwankt. Der Gewinn, wird mir per Schenkung übergeben, wenn zum einen, gewisse Parameter innerhalb meiner Idee konstant laufen, die für meine Selbstständigkeit notwenig sind und zum anderen, wenn keine Abhängigkeit vom Jobcenter besteht.

    Es braucht eben noch etwas Zeit, um diese Parameter zu bearbeiten.


      LiaMaria Ja, ich schreibe Stellenangebote selber.


    In meinen Augen verfügt die Arbeitsvermittlerin über keinerlei Mittel, es wäre höchstens denkbar die Bewerbungsquote zu erhöhen, oder irre ich mich ?

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  • Hallo!

    Der Gewinn, wird mir per Schenkung übergeben, wenn zum einen, gewisse Parameter innerhalb meiner Idee konstant laufen, die für meine Selbstständigkeit notwenig sind und zum anderen, wenn keine Abhängigkeit vom Jobcenter besteht.

    Während des ALG II Bezug gibt es keine Schenkung. Alle Einnahmen sind dem

    Jobcenter mitzuteilen. Ansonsten machst du dich strafbar. Man nennt es auch

    Sozialbetrug, wenn du Einnahmen verschweigst.

    In meinen Augen verfügt die Arbeitsvermittlerin über keinerlei Mittel,

    ;) Teste es und lasse uns wissen, wie sich eine Sanktion von 30 % weniger

    Regelsatz anfühlt. Da hier der Verdacht auf Unterschlagung von Einnahmen

    besteht, schließe ich dieses Thema.

    Gruß

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