Hallo.
Ich erhalte momentan aufstockend Alg II Leistungen. Ende November erhalte ich von meinem Arbeitgeber freiwilliges Weihnachtsgeld in Höhe von 1050 Brutto (ca. 550 netto). Diese Einmalzahlung wird bei der Berechnung auf die nächsten 6 Monate verteilt.
Nun ist es so dass der Standort meines Arbeitgebers im April schließt. Ich bin auf der Suche nach einem neuen Job. Laut Arbeitsvertrag bin ich verpflichtet dass Weihnachtsgeld an meinen Arbeitgeber zurück zu zahlen wenn die Beschäftigung vor dem 31. März endet.
Wie läuft es in diesem Fall dann ab mit der Berechnung beim Jobcenter? Wenn ich vor dem 31. März aus dem Unternehmen ausscheiden sollte. Erstatten die mir das Weihnachtsgeld wieder zurück was sie mir abgezogen haben? Oder hab ich einfach Pech gehabt?
Grüße
Ralf