Hallo Leute,
ich bin ehemals selbständiger, der nach 6 Jahren Selbständigkeit wegen Krankheit und Überschuldung diese aufgeben musste.
Ich bin 28 Jahre alt und wohne derzeit wieder bei meinen Eltern seit 2 Jahren, aus finanziellen Hintergründen. Vermögen habe ich keins, außer Schulden.
Ich habe mich nun am 31.10.2019 persönlich beim Jobcenter vorgestellt und auch schon alle Anträge ausgefüllt mitgebracht inklusive aktuellem Lebenslauf. Ich wurde (ich war sehr überrascht und verwundert - da man da anderes hört) sehr gut behandelt und man hat sich mega Zeit genommen und mir sogar noch geraten, eine eigene Wohnung anzumieten.
Meine Unterlagen waren vollständig und der SB meinte dass alles tip top klar geht. Ich musste aber Vor-Ort noch die Anlage: HG ausfüllen, da ich bei meinen Eltern wohnhaft bin. Meine Eltern unterstützen mich nur mit einem Schlafplatz. Ich habe keine Möbel und bekomme auch keine Lebensmittel zu verfügung gestellt.
Man sagte mir Vor-Ort, dass ich den Rentenbescheid meines Vaters (nicht einmal 1.000 eur) und den Lohnnachweis meiner Mutter (500 EUR) sowie den Krankengeld welches meine Mutter für meinen Vater zur Pflege bekommt, per E-Mail nachreichen. Das habe ich dann auch noch am selben Tag gemacht und um Bestätigung über den Erhalt der E-Mail gebeten.
Am 05.11.2019 habe ich per E-Mail die Bestätigung darüber erhalten. Am 04.11.19 habe ich mit Datum vom 31.10.19 (Datum der Vorsprache und Einrichtung der Unterlagen) den Bescheid bekommen dass mir der Regelsatz bewilligt wird. Der Scheck wurde auch schon postaltisch an diesem Tag versendet, allerdings habe ich bis heute nichts erhalten.
Nun habe ich heute ein Schreiben (mit dem selben Datum als ich Vor-Ort war 31.10.19) bekommen, dass vermutet wird, dass ich § 9 Absatz 5 SGB II von Verwandten oder Verschwägert Leistungen für den Lebensunterhalt bekomme.
Dies ist bei mir nicht der Fall. Ich darf hier nur Wohnen und Duschen sowie den Strom benutzen.
Nun fordert das Jobcenter folgende Unterlagen von mir:
1. Anlage EK Vater mit Einkommensnachweis (Rentenbescheide, Lohnabrechnungen usw.)
2. Anlage EK Mutter mit Einkommensnachweis (Rentenbescheide, Lohnabrechnungen usw.)
3. Anlage VM (Vater und Mutter).
So weit so gut. Zu verheimlichen habe ich nichts und meine Eltern auch nicht.
Allerdings irritiert mich folgendes:
Im Anschreiben bei welchem die Unterlagen gefordert werden und die Anträge, steht drin:
Sie wohnen in Haushaltsgemeinschaft mit Ihren Eltern.
Wiederum wenn ich mir die Anlage EK anschaue, steht dort: zur Feststellung der Einkommensverhältnisse jeder in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Person
Nach 5 Telefonaten mit fünf verschiedenen Menschen vom Jobcenter, sagt jeder etwas anderes. Der eine meinte, das hätte sich nur überschnitten - bitte ignorieren. Die andere meinte, nein - Sie müssen die geforderten Anlagen und Nachweise noch hinterherschicken - auch wenn es am selben Tag der Antragstellung bewilligt wurde.
Nun zu meinen Fragen:
1. Haben die bei der Hotline selber keine Ahnung von dem Tagesgeschäft welches sie machen müssen?
2. Kann es sein dass sich das überschnitten hat und die eingereichte E-Mail mit der Lohnabrechnung und dem Kontoauszug sowie Rentenbescheid reicht?
3. Wieso steht in der Anlage EK - wieso muss ich diese überhaupt ausfüllen? Meine Eltern beziehen keine Leistungen und sind somit auch keiner "Bedarfsgemeinschaft" angehörig.
4. Meine Eltern haben maximal zusammen 10.000 EUR erspartes, was ihnen gehört. Müssen sie mich davon unterstützen und das Geld aufbrauchen?
Ich habe nicht vor beim Jobcenter Karriere zu machen. Ich habe noch keinen einzigen Cent von denen erhalten aber mir geht das jetzt schon alles gegen den Strich.
Über eure Antworten würde ich mich sehr freuen. Ich möchte vollständige und einwandfreie Unterlagen zur verfügung stellen, da ich besseres zu tun habe als mit dem Jobcenter rumzustreiten.
Hallo Leute,
nachdem ich aufgrund von Krankheit und Schulden leider in den ALG2-Bezug gerutscht bin, muss ich aus dem Elternhaus schnellstmöglich ausziehen. Derzeit dulden meine Eltern mir nur eine Schlafmöglichkeit sowie die Benutzung des Badezimmers.
Ein Merkblatt des zuständigen Jobcenters habe ich mitbekommen. Allerdings steige ich da nicht wirklich durch.
Ich habe in den letzten 5 Tagen auch schon 49 Vermieter erfolglos angeschrieben und auch einige Makler sowie Wohnbaugesellschaften angerufen. In meiner Stadt werden als Kalthöchstmiete 240,00 EUR bewilligt. Ich frage mich allen ernstes wie man bei der heutigen Immobilienlage eine Wohnung für dieses Geld finden kann.
Meine Fragen an euch:
1. Kann ich durch Nachweis der 49 erfolglosen Anfragen eine teurere Wohnung mieten? Oder muss ich noch weiter suchen?
2. Soll man dem Vermieter den ALG2-Bezug direkt mitteilen? Bevor man sich persönlich vorstellt oder besichtigt? (Eure Erfahrungen)
3. Wie läuft es, wenn man eine negative Schufa hat? Ich denke mal dass über 60% der ALG2-Bezieher keine saubere Schufa haben. Irgenwie ist das ja auch klar, ausser man rutscht durch Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit in ALG2.
4. Darf die Wohnung auch 3 Zimmer haben und über 45qm2 haben - wenn die Kosten die selben sind?
5. Wenn ich eine Erstaustattung für die Wohnung beantrage und dort beispielsweise 20 EUR für Gardienen bewilligt worden sind, was passiert wenn ich welche für 35 EUR kaufe? Müssen die Nachweise erbracht werden? Oder kann ich mit dem Pauschalbetrag Möbel kaufen wie ich lustig bin?
Ich habe schon bei dieser Hotline angerufen. Die meisten der MA haben einfach keine Lust oder wissen es selbst nicht einmal.
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