ALG II Aufstockung - Betriebskosten Abrechnung von 2018 Guhaben und Fragen

  • Hallo Leute,

    bin hier neu und muss jetzt mal wenn möglich ein paar Infos bekommen von Leuten die sich damit auskennen.

    Folgende Situation

    Ich stand von August 2017 bis 31.12.2018 in Arbeit.

    Das gesamte Jahr 2018 habe ich vom Jobcenter lediglich eine Aufstockung von monatlich 32 Euro bekommen und darin war auch noch der Freibetrag für die Monatskarte.

    Nun habe ich meine BKA von 2018 bekommen und das Jobcenter möchte mir nun die 133 Euro Guthaben einziehen.

    Das kann doch nicht rechtens sein.

    Kann mir jemand helfen mit Urteilen oder ähnlichem?

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    Nun habe ich meine BKA von 2018 bekommen und das Jobcenter möchte mir nun die 133 Euro Guthaben einziehen.

    Korrekt! Im ALG II Bezug sind Gutschriften aus Betriebskosten grundsätzlich zu erstatten.

    Sie führen regelmäßig zu einer Verminderung der Hilfsbedürftigkeit.

    Gruß

  • Logik des Gesetzes:

    Das SGB II baut auf dem Gedanken auf, dass Alg II nur ein Zuschuss zum sonstigen Einkommen und Vermögen ist. Steht Jemandem hier und jetzt Geld aus irgend einer Form von Einkommen zur Verfügung, kann er davon leben, braucht also keinen Zuschuss vom Staat.

    Das Guthaben ist Dir in 2019 zugeflossen, steht Dir also hier und jetzt zum davon Leben zur Verfügung.

    Letztendlich liegen die 133 Euro auch klar unter dem. was das Jobcenter in 2018 in Summe gezahlt hat - wir kommen also auch gar nicht zu der Diskussion, ob man über die Ausnahme in § 22 Absatz 3 SGB II hier vom Behaltendürfen ausgehen kann.

  • Hallo,

    danke für die Info.

    Für mich eigentlich nicht nachvollziehbar,ich bilde mir ein das es mal ein Urteil gab vom Sozialgericht das besagte bei minimaler Aufstockung durch das Jobcenter haben die kein Recht das Guthaben einzufordern. Zumal in die 32 Euro monatlich noch der Freibetrag für die MonatsKarte drin war.

    Das ist kaum nachvollziehbar

  • Hallo!

    Rechtsgrundlage ist:

    (3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift;

    Das Jobcenter würde auch eine Nachzahlung bei den Betriebskosten übernehmen. Folglich ist eine

    Gutschrift umgehend dem Jobcenter anzugeben.

    Gruß

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