Hallo,
ich bin neu im Forum (finde grad kein begrüßungs-Emoji )
Soweit ich das sehen konnte, wurde meine Frage hier noch nicht gestellt, falls doch bitte entschuldigen.
Die Frage:
Ich beziehe Hartz4 in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Tochter, die ist volljährig, noch in Ausbildung und ich beziehe deshalb Kindergeld für sie. Das Jobcenter hat bisher unser beider Einkommen voeneinander getrennt mit dem jeweiligen Bedarf abgegelichen, dabei wurde so berechnet:
- Mein Einkommen: das, was ich an geringfügigen Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit habe (abzügl. 100 € Freibetrag)
- Einkommen Tochter: ihre Azubi-Vergütung (abzügl. 100 € Freibetrag), Kindesunterhalt v. Vater, und das Kindergeld
Das Einkommen meiner Tochter war insgesamt immer nur geringfügig unter ihrem Bedarf, so etwa 30 Euro, sodass es im Wesentlichen bei der Berechnung nur um mich ging.
(Das JC rechnet allerdings auch so, als ob meine Tochter genau die Hälfte der Unterkunftskosten tragen würde, die ich ihr natürlich nicht in der Höhe abknöpfe. Sie ist ja immer noch mein Kind und nicht irgendein Mitbewohner),
Jetzt gab es durch eine Gesetzesänderung seit August 2019 eine deutliche Erhöhung des Azubi-Lohns und meine Tochter kommt mit ihrem Gesamt-Einkommen klar über das, was das Jobcenter als ihren Bedarf anrechnet, irgendwas zwischen 100 und 200 €.
Ich war so informiert, dass es gesetzlich ausgeschlossen ist, dass Kinder, die noch in Ausbildung sind, für ihre Eltern sorgen müssen. Demnach nahm ich an, dass sich meine Tochter einfach über ihren "Geldüberschuss" freuen kann, sich evtl. etwas mehr an den Haushaltskosten beteiligt, aber das Jobcenter da nicht reingreifen darf.
Sicherheitshalber fragte ich meine Sachbearbeiterin, ob das so stimmt. Sie sagte, dass es tatsächlich so sei: Kinder sollen in der Bedarfsgemeinschaft nicht für Eltern aufkommen.
ABER: Wenn das Einkommen des Kindes dessen Bedarf übersteige, werde das Kindergeld ab dann als Einkommen bei mir gerechnet, weil es ja, genau wie Hartz4, eine staatliche Leistung sei.
Ist ja schlimm genug, dass Kindergeld überhaupt als abzuziehendes Einkommen angerechnet wird, aber es jetzt so zu mir rüberzuschieben, dass letztendlich ja dann doch mein Kind für mich die Versorgungslücke schließt statt das JC - das kann doch wirklich nicht sein???gollyfie
Freue mich, wenn jemand was dazu weiß.
LG
P.S. meine Sachbearbeiterin ist sehr nett und mir gegenüber grundsätzlich wohlwollend. Bisher war sie auch, soweit ich das beurteilen kann, immer kompetent, deswegen kann ich nur hoffen, dass sie sich hier irrt.