Aufforderung zur Mitwirkung - Betriebskostenabrechnung 2018 und Fragen

  • Hallo Ihr lieben, ich hoffe jemand kann mir helfen.

    Ich habe ein Schreiben vom Jobcenter erhalten, aus dem Schreiben geht hervor :

    Anforderung zur Mitwirkung - Bereitstellung der Betriebskostenabrechnung für 2018.

    Ich habe jedoch kein Mietvertrag , ich lebe mit meiner Tochter bei meinen Eltern in der Wohnung.
    Wie gehe ich hier vor ?

    Danke im voraus !

  • Hallo,

    zahlst du denn Miete ? Und wenn ja, wieviel Euro werden für die Nebenkosten/Betriebskosten angerechnet? Dies müsste aus dem Berechnungsbogen hervorgehen.

  • Ich persönlich zahle weder Miete noch habe ich einen Mietvertrag geschlossen.
    Aus meinem Bescheid geht jedoch hervor, dass sich Unterkunftskosten für je zwei Personen bei 150,71 € liegen (mich und meine Tochter) .
    Diese Unterkunftskosten berechnen sie aus der Miete und den Betriebskosten meiner Eltern (Auch Hartz 4 Empfänger) .

    Was ich aber fraglich finde, warum möchte das Amt von mir eine Betriebskostenabrechnung 2018 haben, wenn ich erst seit März diesen Jahres Leistung beziehe.

    Die Mitarbeiterin vor Ort konnte mir diese Frage auch nicht beantworten :( dash

  • Hallo!

    Diese Unterkunftskosten berechnen sie aus der Miete und den Betriebskosten meiner Eltern (Auch Hartz 4 Empfänger)

    Hinweis dazu und bitte beachten:

    (3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.

    Deshalb sind alle Betriebskosten- und Heizkostenabrechnungen dem Jobcenter ohne

    Zeitverzögerung einzureichen.

    Was ich aber fraglich finde, warum möchte das Amt von mir eine Betriebskostenabrechnung 2018 haben, wenn ich erst seit März diesen Jahres Leistung beziehe.

    Das spielt überhaupt keine Rolle, Betriebskostenabrechnung einreichen. Du bist

    verpflichtet dazu, weil sie zu den Kosten der Unterkunft gehören und die zahlt

    das Jobcenter. Eine Gutschrift würde deine KDU anteilig um den Betrag vermindern.

    Gruß

  • Deshalb sind alle Betriebskosten- und Heizkostenabrechnungen dem Jobcenter ohne

    Zeitverzögerung einzureichen.

    Hallo Grace,

    wie aber mache ich das ?

    Wie komme ich bei der Konstellation an eine Abrechnung für 2018 ?
    Sorry, aber ich bin echt verwirrt ;(

  • Hallo!

    Diese Unterkunftskosten berechnen sie aus der Miete und den Betriebskosten meiner Eltern (Auch Hartz 4 Empfänger)

    Das ist doch bei der Lage kein Problem. ;) Sprich mit deinen Eltern, zeige ihnen die Aufforderung

    zur Mitwirkung und dann die Abrechnung zum Jobcenter. Sollte innerhalb einer Familie kein

    Problem sein.

    Gruß

  • Das ist doch bei der Lage kein Problem. ;) Sprich mit deinen Eltern, zeige ihnen die Aufforderung

    zur Mitwirkung und dann die Abrechnung zum Jobcenter. Sollte innerhalb einer Familie kein

    Problem sein.


    Gruß

    Die haben selbst keine Ahnung was jetzt gemacht werden muss :(

  • Hallo!

    Diese Unterkunftskosten berechnen sie aus der Miete und den Betriebskosten meiner Eltern (Auch Hartz 4 Empfänger) .

    Deine Eltern sind nach deinen Angaben ALG II Leistungsberechtigte. Deshalb gilt für deine Eltern,

    was für dich gilt. Da deine Unterkunftskosten aus den KDU der Eltern berechnet werden.

    Die haben selbst keine Ahnung was jetzt gemacht werden muss

    Deine Eltern haben unaufgefordert und zeitnah die Betriebskostenabrechnung dem

    Jobcenter einzureichen, sobald sie diese vom Vermieter erhalten. Das gehört mit

    zu den Mitwirkungspflichten und das sollte deinen Eltern eigentlich im ALG II Bezug

    bekannt sein. Deshalb Folgendes und gibt das bitte an die Eltern weiter:

    (3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.

    Werden die Jahresabrechnungen Betriebskosten/Heizkosten nicht zeitnah eingereicht, verstoßen die Eltern

    gegen ihre Mitwirkungspflichten und du auch, wenn du der Aufforderung es Jobcenters nicht nachkommst.

    Gruß

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