Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Ich arbeite, bekomme aber noch aufstockende Leistungen vom Jobcenter in Höhe von ca. 250 Euro monatlich. Ich habe am 01.06. angefangen zu arbeiten, mein ALG II wurde noch überwiesen für den Monat Juni, am 30.06. war der erste Lohn auf dem Konto.
Das Zuflußprinzip sagt ja aus, daß ich die Leistungen, die ich im Juni erhalten habe, zurückzahlen muß, weil der Lohn ja noch im gleichen Monat auf dem Konto war. Ich habe auch alles gemeldet, die erste Lohnabrechnung geschickt und auch den Kontoauszug.
Jetzt, über vier Monate später, kam die Rückzahlungsaufforderung. Das Jobcenter behält 10 % des REGELBEDARFS ein, also ca. 42,00 Euro, obwohl ich nur 250 Euro Aufstockung vom Amt erhalten. Das kann doch nicht richtig sein, oder? Ich bekomme ja nicht die Höhe des Regelbedarfs als Aufstockung, sondern viel weniger.
Kann mir jemand helfen, der sich damit auskennt?
Vielen Dank und liebe Grüße
Brigitte