Hallo Ihr lieben, ich hoffe jemand kann mir helfen.
Ich habe ein Schreiben vom Jobcenter erhalten, aus dem Schreiben geht hervor :
"Nach §40 Absatz 1 Satz 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch in Verbindung mit §44 Absatz 4 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch kann eine Nachzahlung nur für einen Zeitraum von einem Jahr erfolgen.Dabei wird der Zeitpunkt von Beginn des Jahres gerechnet, in dem der Antrag gestellt wird. Der auf ihnen Antrag zu überprüfende Zeitraum 01.08.2017 bis 31.12.2017 liegt außerhalb dieser Frist."
Ich habe Nachzahlung 6 Monaten von 01.08.2017 bis 31.12.2017 Betriebskosten und 12 Monaten von 01.01.2018 bis 31.12.2018 von Vermieter erhalten. Antrag habe ich im Oktober 2019 gestellt für beide Abrechnungen. Jobcenter hat Nachzahlung für 12 Monaten von 01.01.2018 bis 31.12.2018 akzeptiert und für 6 Monaten von 01.08.2017 bis 31.12.2017 abgelehnt.
Wieso Jobcenter hat Antrag für 6 Monaten von 01.08.2017 bis 31.12.2017 abgelehnt?
1. Weil Antrag muss in Zeitraum von einem Jahr stellen?
2. Weil Nebenkosten Nachzahlungen werden nur für ganze Jahr übernommen? (Wenn ich nur 6 Monaten Nachzahlung habe wird nicht übernommen?)
3. Weil Übernahme eine Nachzahlung maximal für 12 Monaten erfolgen kann? Bei mir insgesamt 18 Monaten.
Welche Antwort ist richtig oder gibst noch andere Variante?