Hallo meine Frau reiste am 9.10.19 mit einem Zuzugsvisa mit Arbeitserlaubnis ein gültig bis6.01.20 ein. Der Hauptantrag beim Jobcenter wurde am 12.10 gestellt.Am 15.10.19 erfolgte die Wohnsitzanmeldung beim Bürgeramt.Am 14.11.19 erhielt meine Frau von der Ausländerbehörde einen Aufenhaltstitel bis zum 13.11.2022. Jetzt will das Jobcenter nicht vom Tag der Antragsstellung also 12.10,19 zahlen sondern erst ab dem 14.11.19. Obwohl im Gesetz steht das der Tag der Antragstellung zählt oder gilt das nicht für Ausländer??? Kann mir jemand helfen und mir sagen was Recht ist.
Ich bedanke mich schon jetzt.