Bei Beantragung der Aufstockung, monatlich ca 90€, wurde von mir eine Kopie des Schwerbehinderten Ausweis 80% Merkzeichen G verlangt, hätte mich der Sachbearbeiter auf das zustehen des Mehrbedarf hinweisen müssen? Und zählt nun seit Abgabe der Kopie die Antragstellung auf Mehrbedarf? Über Hilfe wäre ich sehr Dankbar!
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