Wohnung und Hauptmietvertrag

  • Hallo zusammen,

    ich habe vor kurzem eine Wohnung gefunden.

    Die Frau welche die Wohnung vermietet hat ein ganzes Haus gemietet und wurde mir die Wohnung im 2.Stock vermieten (war auch schon vorher vermietet).

    Ich habe dann einen Untermietvertrag und die Freigabe vom Besitzer für die Untermiete erhalten und alles beim Jobcenter eingereicht.

    Die größe und Kosten passen in die Ortsüblichen Vorgaben vom Jobcenter liegen sogar etwas darunter.

    Das Jobcenter verlangt jetzt den Hauptmietvertrag.

    Ich habe dem Jobcenter mitgeteilt diesen nicht zu haben und die Hauptmieterin möchte dies auch nicht.

    Darauf bekam ich die Rückmeldung das dass Jobcenter den Hauptmietvertrag benötigt um zu prüfen ob die Mietkosten im Verhältniss zu dem stehen was der Hauptmieter bezahlt.

    Darf das Jobcenter das und was kann ich tun? Irgendwann wird die Wohnung auch jemand anderen gegeben.

    Vielen Dank schonmal

  • Hallo,

    das Jobcenter kann durchaus den Mietvertrag verlangen, denn es können seitens des Vermieters Gewinnerzielungsabsichten vorliegen.

    Beispiel:

    Wenn die Hauptmieterin für eine 100 qm² Wohnung 800 € an Miete zahlt, aber für die Vermietung eines Zimmers mit 12 qm² + Nutzung von Küche und Bad 500,00 € an Miete verlangt, ist dies nicht angemessen, auch wenn die Größe und die ortsüblichen Kosten angemessen sind. Bei Untermietverträgen müssen die Hauptmiete und die Untermiete im Verhältnis zueinander stehen. Das Jobcenter würde in solchen Fällen nur einen Teil der Untermiete bewilligen.

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