Rückzahlung aus Steuererklärung, wann dem Jobcenter melden?

  • Liebes Team von HartzIV.org,

    ich gehöre zum Personenkreis, der die Steuererklärung freiwillig abgibt.

    Ich erinnere mich dunkel, dass im ALG II-Antrag ein Punkt "erwartete Steuerrückzahlungen" enthalten war, den ich nicht ausgefüllt habe (kann das zum Problem werden?)

    Ich mache meine Steuererklärungen immer "auf den letzten Drücker", also zum Ende der 4 Jahres-Frist. Zum 31.12.2019 ist die Erklärung für 2015 fällig, und ich erwarte ca. 2.000 Euro Rückerstattung.

    Dazu habe ich zwei Fragen:

    - Muss ich das Jobcenter informieren, sobald ich die Steuererklärung abgebe oder erst ab dem Zeitpunkt, an dem ich die Unterlagen mit dem Rückerstattungsbetrag vom Finanzamt bekomme?

    - Bin ich verpflichtet, nun auch die noch offenen Steuererklärungen für die Jahre 2016, 2017, 2018 zu machen (damit das Jobcenter evtl. Rückzahlungen verrechnen kann)?

    - Hätte ich dem Jobcenter schon bei Antragstellung (August 2018) mitteilen müssen, dass die Steuererklärungen ab dem Jahr 2015 ausstehen?

    Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!

    Andrea9

  • Hallo,

    melde die Rückzahlung dem Jobcenter, wenn du den Bescheid vom Finanzamt hast und das Geld auf deinem Konto eingegangen ist. Das jobcenter wird so oder so eine Kopie des Bescheides, sowie einen Kontoauszug mit dem Zufluss der Erstattung anfordern. Gib am besten beides zusammen und nachweislich in Kopie ab.

    Das Jobcenter kann dich durchaus dazu auffordern auch die anderen Steuererklärungen zu machen, da dies deine Hilfebedürftigkeit verringern würde.

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