Liebes Team von HartzIV.org,
ich gehöre zum Personenkreis, der die Steuererklärung freiwillig abgibt.
Ich erinnere mich dunkel, dass im ALG II-Antrag ein Punkt "erwartete Steuerrückzahlungen" enthalten war, den ich nicht ausgefüllt habe (kann das zum Problem werden?)
Ich mache meine Steuererklärungen immer "auf den letzten Drücker", also zum Ende der 4 Jahres-Frist. Zum 31.12.2019 ist die Erklärung für 2015 fällig, und ich erwarte ca. 2.000 Euro Rückerstattung.
Dazu habe ich zwei Fragen:
- Muss ich das Jobcenter informieren, sobald ich die Steuererklärung abgebe oder erst ab dem Zeitpunkt, an dem ich die Unterlagen mit dem Rückerstattungsbetrag vom Finanzamt bekomme?
- Bin ich verpflichtet, nun auch die noch offenen Steuererklärungen für die Jahre 2016, 2017, 2018 zu machen (damit das Jobcenter evtl. Rückzahlungen verrechnen kann)?
- Hätte ich dem Jobcenter schon bei Antragstellung (August 2018) mitteilen müssen, dass die Steuererklärungen ab dem Jahr 2015 ausstehen?
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!
Andrea9