Eingliederungsvereinbarung - Maßnahme und Fragen

  • Hallo zusammen,

    ich bin neu hier sehr, unerfahren und bin mit EGV immer sehr vorsichtig.... ich würde mich freuen ein paar Meinungen zu folgender EGV zu hören.

    Ich möchte noch erwähnen das ich die dort auffgehürte Maßnahne schon länger mache und dies auch sehr gerne tue und weiterhin machen möchte. Muss ich die Maßnahme
    beenden wenn ich nicht unterschreibe? Über eure Kommentare würde ich mich sehr freuen! Ich kann mit diesem Demokratendeutsch einfach nichts anfangen.

    Liebe Grüße

    Jondonym

    Hochladen von Dokumenten für Hilfestellung bitte als PDF Datei


    Die Dateien habe ich nochmal als .pdf hochgeladen.

  • Ich würde die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreiben, denn in dieser ist nicht geklärt, wieviel Euro du für eine Bewerbung erstattet bekommst. Ich würde die Arbeitsvermittlung darum bitten, die EGV dahingehend anzupassen.

    Unterschreibst du nicht, würde dir die EGV als Verwaltungsakt zugeschickt werden.

  • Vielen Dank Grace,

    nur leider scheine ich zu blöd zu sein das zu verstehen... auch das ist für mich einfach unverständlich könntest du in einfachen worten erklären warum die Rechtsfolgebelehrung verfassungswidrig ist?

    Liebe Grüße

    Jondonym

  • Hallo zusammen,

    habe wirklich versucht mein Anliegen richtig ins Forum einzusortieren, hoffe es ist hier richtig :/. Ich habe mich selber um ein Praktikum bei einem Arbeitgeber gekümmert, würde dieses auch sehr gerne machen. Nun habe ich vom SA des Jobcenters eine EGV per Post zugeschickt bekommen und eure Meinung hören, ob ich diese so unterschreiben kann, wenn nein, warum nicht? Werde das Dokument (natürlich anonymisiert) hier hochladen. Was mich wundert, wieso wird das "Praktikum" als "Maßnahme" bezeichnet und wieso geht die EGV "bis auf weiteres" anstatt fortgeschrieben zu werden wenn das Praktikum endet? Ich bin wirklich Laie tue mich aber immer sehr schwer mit der Entscheidung eine EGV zu unterschreiben, man liest soviel schlimmes darüber und ich bin mir nie wirklich sicher, welche Vor und Nachteile das letztendlich für mich haben wird...hoffe Ihr könnt mir helfen.

    danke schonmal :)

    Dateianhang gelöscht, nicht ausreichend anonymisiert

  • Das Praktikum kann nur vom Jobcenter genehmigt bzw. gefördert werden, wenn es eine Maßnahme ist. Das ist so schön korrekt. Ansonsten ist es die einzige Pflicht, die von dir verlangt wird und du willst es ja selbst. Eine EV geht von Gesetzes wegen immer "bis auf weiteres", auch das ist normal.

  • Hallo!

    Beiträge in Ursprungsthema verschoben, weil es schon einmal Probleme bei der

    Eingliederungsvereinbarung gab. Lade bitte die EGV erneut hoch und achte

    diesmal auf Anonymisierung bitte.

    Gruß

  • Hallo Grace, was war denn nicht in Ordnung? Wo war das denn nicht anonymisiert? Und welche Beratungsstelle? Habe echt 0 Ahnung und natürlich auch kein Geld für sowas...

  • Hallo!

    Gerne erneut, da nicht verstanden:

    Beiträge in Ursprungsthema verschoben, weil es schon einmal Probleme bei der

    Eingliederungsvereinbarung gab. Lade bitte die EGV erneut hoch und entferne den

    Firmennamen samt Adresse aus dem Dateianhang.

    Randbemerkung, ALG II Beratungsstellen sind kostenlos.

    Gruß

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