Haushaltsgemeinschaft

  • Guten Abend,

    Ich wohne mit meinem Bruder zusammen in einer 67qm Wohnung und habe meine Arbeit verloren, wir stehen beide zusammen im Mietvertrag und Er zahlt mir auch per Dauerauftrag einen kleinen Anteil der Miete von 150 € da er sowieso meistens bei seiner Freundin ist und ich habe bisher die Gesamtmiete per Dauerauftrag an meinem Vermieter überwiesen.

    Da wir ja in diesem Fall sicherlich vom Arbeitsamt als Hausgemeinschaft gelten würden, nun meine Frage ob ich dem Amt widerlegen könnte das wir zusammen wirtschaften -auch mit den 150 € die ich monatlich von meinem Bruder bekomme ???

    Ich war noch nicht beim Arbeitsamt, erbitte Hilfe.


    Vielen Dank im vorraus !!!

  • Hallo,

    wie alt bist du und wielang warst du in der Firma beschäftigt? Wie hoch waren dein Brutto- und Nettogehalt? Wie hoch ist die Miete (bitte aufschlüsseln in Miete, Nebenkosten ohne Strom und Heizkosten).

  • Hallo,

    Ich bin 39 und war 9 Jahre in der Firma.

    Mein Nettogehalt lag bei 1700€.

    Die Miete beträgt 350€ kalt und 75€ Nebenkosten.


    Mein Bruder verdient ca. dasselbe.

    Zwei Beiträge zusammengefügt, bitte den Editor nutzen.

  • Dann wird dich ALG II höchstwahrscheinlich nicht betreffen, sondern du musst Antrag auf ALG I stellen.

  • Hallo,

    ich denke, dass die Situation bei dir so ähnlich ist wie bei sich scheidenden Ehegatten. Ihr seid zwar nicht verheiratet, lebt aber gemeinsam in einer Wohnung. Fast schon zwangsläufig schafft ihr so einen gemeinsamen Hausrat an. Somit stellt ihr wohl auch eine Hausgemeinschaft dar.

    Um zu widerlegen, dass ihr gemeinsam wirtschaftet, müsstest du wohl darlegen, dass ihr wirtschaftlich vollkommen getrennt voneinander agiert und auch kein Essen oder ähnliches füreinander besorgt.

    Beste Grüße

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