Hallo und zwar habe ich für meine Tochter das Mittagessen in der Kita beantragt, und dieser Antrag wurde auch akzeptiert. Nun habe ich einen neuen Bescheid erhalten wo mir das Geld für das Mittagessen vom Regelbedarf abgezogen wird. Meine Frage nun stimmt das oder wird das essen zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt ?
Leistungen für Bildung und Teilhabe
-
Judith3012 -
29. November 2019 um 23:01 -
Erledigt
-
-
Hallo!
Willkommen im Forum! Bitte etwas Geduld, es kommen Antworten.
Gruß
-
Hallo Guten Morgen,
bei uns ist dies so, dass Mittag essen wird vom Jobcenter an die Kindergarten gemeinde/ Träger gezahlt.
In der Theorie.
Praxis sieht bei uns anders aus.
Aber ich habe von meinem Jobcenter eine Broschüre erhalten ,wodrin steht das mittag essen auf antrag bei harz 4 kostenlos sein soll.
Unsere Gemeinde will aber trotzdem noch 60 euro im monat in vorleistung haben, und dass geld nicht vom jobcenter.
Woraufhin ich mein kind nicht zum essen angemeldet habe.
Bitte Lege einen Wiederspruch gegen deinen bescheid ein.
Dies innerhalb von 4 wochen.
Laut Gesetzt seit august 2019 gibt es dieses kostenlose mittag essen.
Hast du schon zu deinem antrag bildung und teilhabe ,mittagessen einen bewilligung bescheid?
Den würde ich in kopie dabei legen und den wiederspruch per einschreiben ans jobcenter , leistungsabteilung schicken.
Viel erfolg!
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!