Hallo,
mein Sohn und ich leben in einer s. g. TBG (temporäre Bedarfsgemeinschaft = Wechselmodell). Er erhält dafür bspw. anteilmäßig für die Tage, an denen er von mir betreut wurde und mehr als 12h in meinem Haushalt war, Regelleistungen. Hat jemand eine ähnliche Situation, und wenn ja, wie werden die Betreuungszeiten gegenüber dem JC erfasst? Kennt jemand Urteile, die sich mit dem Nachweis dieser Betreuungszeiten befassen?
Hintergrund:
Bislang war es bei mir so, dass ich die Betreuungszeiten aufgeschrieben habe, die monatlich beim JC eingereicht hatte und dann die Leistungen für meinen Sohn nachberechnet wurden. Im Laufe der Zeit hat sich die Betreuung meines Sohnes nun von anfänglich ca. 10 Tagen auf teilweise weit über 20 Tage erhöht, was auch weiteren oder höheren Leistungsanspruch nach sich zog, z. B. Mehrbedarf wegen Alleinerziehung, BuT-Leistungen, Umgangsmehrbedarf. Das will mir das JC aber nicht, bzw. nicht in voller Höhe bewilligen und zweifelt jetzt plötzlich, und ohne einen einzigen Anhaltspunkt zu nennen, meine Aufzeichungen zur Betreuung meines Sohnes an und will diese nun nachträglich bewiesen haben (ist auch schon beim SG anhängig). Da ich davon ausgehe, dass ich nicht der Einzige in so einer Konstellation bin, hätte mich mal interessiert, wie das bei anderen gehandhabt wird. Wie werden die Betreuungszeiten in anderen Fällen erfasst und nachgewiesen?
Danke und VG