Hallo,
ich bekomme EUR und habe Antrag nach SGB XII gestellt. Mit Minijob und dem hälftigen Kindergeld, das mir die Kindsmutter wegen hälftiger Kindesbetreuung monatlich überweist, lag ich über der Einkommensgrenze und wurde abgelehnt. Das Kindergeld ist auf dem Berechnungsbogen auch explizit ausgewiesen. Daraufhin habe ich Wohngeldantrag gestellt, der bewilligt wurde. Mir fiel auf, dass hier dieselbe KG-Zahlung aus dem Sozialhilfeantrag als Unterhalt deklariert wurde. Dies hat zur Folge, dass mir der Freibetrag aus §17 Abs. 3a WoGG nicht gewährt wurde und ich somit nur ca. die Hälfte von dem Wohngeld bekomme, was ich bekommen würde, wenn Kindergeld eben Kindergeld wäre. Auf Nachfrage beim Amt, warum das Kindergeld hier als Unterhalt bezeichnet wird, wurde mir mitgeteilt, dass das KG ja an die KM ausgezahlt wird und ich, da ich nicht der direkte Empfänger bin, auch nicht KG-berechtigt bin und somit das KG nicht als solches anerkannt werden kann. Für mich nicht ganz plausibel, da, würde das KG direkt an mich ausgezahlt, und ich die Hälfte an die KM weiterleiten, man zwar exakt dieselbe Einnahmen-Situation hätte, nur dann würde ich den Freibetrag kriegen.
Hat jeman ne Ahnung, ob das korrekt ist, dass das eine Amt eine Einnahme so und das andere Amt dieselbe Einnahme anders deklarieren kann, und wenn ja, warum?
Danke und VG