ALG II Antrag - Bedarfsgemeinschaft - Schwangerschaft und Fragen

  • Hallo Zusammen,

    ich kenne mich mit der ALG II Welt nicht aus, nach einigen Forschen scheint mir diese Thematik sehr umfangreich zu sein, da meine Lebensgefährtin nun einen Antrag stellen möchte hätte ich einige Fragen um mein Verständnis etwas zu verbessern und es wäre Toll wenn ich hier bei euch etwas Hilfestellung bekommen könnte.

    Situation:

    - Unverheiratet

    - 3 Jahre zusammen

    - gemeinsam im Mietvertrag (seit 5 Monaten)

    -765€ Miete (inkl. NK)

    -175€ Strom/Gas

    -100qm

    Partnerin (Antragstellerin):

    -27 Jahre

    - möchte/muss diesen Monat ihre Selbständigkeit aufgeben wegen lohnt nicht mehr und Schwangerschaft (12.SSW)

    - hat zusätzlich einen ca. 350 € Job denn Sie wegen Schwangerschaft (Arbeit mit Tierfutter) in nächster Zeit nicht ausführen kann.


    Partner:

    -35 Jahre

    - Vollzeit ca. 1710€ Nettoeinkommen


    Fragen:

    - Ich gehe mal davon aus das wir als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werden /würden und ich als Partner meine Finanzen komplett offenlegen muss (was würde dazu gehören)?

    - In wie weit würde Partnerin Unterstützung vom Amt bekommen?

    - Wie läuft das mit dem Mietvertrag muss der Vermieter eine Info bekommen bzw. fliest da Geld zwischen Amt und Vermieter?

    - Ich als Partner erhalte in unregelmäßigen Zeitabständen auch mal Prämienzahlungen von Etwa 500€ oder Steuernachzahlungen , wie relevant ist das ?

    - Partnerin ist unter ihrem Vater mit Krankenversichert wegen der Selbständigkeit. Kann sie "problemlos" wieder selbst in die Gesetzliche übers Amt?

    - in welchem Intervall muss man dem Amt Rechenschaft abgeben?

    - Auf was hätte man allgemein in dieser Situation gerade mit Schwangerschaft Anspruch? Erstausstattung z.B.? Oder ist das Gehalt des Partners zu "hoch"

    - Habt ihr generell Tipps zu dieser Situation?

    Bin über jede Info dankbar und hoffe das ihr mir mit eurem Wissen oder Erfahrungen weiterhelfen könnt.

    Ich hoffe alle nötigen Infos gegeben zuhaben und Vielen Vielen Dank im voraus.

    Liebe Grüße

    Titel für Suche optimiert

  • Hallo,

    den Antrag müsstet ihr zusammen stellen und in einer Bedarfsgemeinschaft würdet ihr zusammen die Leistungen erhalten.

    Die Miete kann vom Jobcenter direkt an den Vermieter überwiesen werden, sofern der Anspruch hoch genug ist und der ALG II Empfänger dies wünscht. Sollte es zu Problemen bzgl. der Mietzahlung kommen, kann das Jobcenter auch gegen den Willen des ALG II Empfängers die Miete direkt an den Vermieter zahlen.

    Die Prämienzahlungen, Steuernachzahlungen etc. können zum Lebensunterhalt verwendet werden und werden dementsprechend auch angerechnet.

    Der Antrag muss jede sechs bzw. zwölf Monate erneuert werden.

    Allerdings dürfte die Wohnung in eurem Fall viel zu teuer sein, weswegen ihr aufgefordert werden würdet, euch eine günstigere Wohnung zu suchen, da ansonsten nur noch die angemessene Miete übernommen werden würde. Die Frist hierfür sind sechs Monate.

    Da du anscheinend zwischenzeitlich anderweitige Zahlungen erhälst gehe ich davon aus, dass ihr in einigen Monaten einen Anspruch haben könntet, in anderen hingegen nicht.

  • Deine Freundin muss auch damit rechnen, dass man sie auffordert, sich einen anderen Job zu suchen. Sie ist ja erst in der 12. Woche. Da dauert die Schwangerschaft noch 28 Wochen. Bis 6 Wochen vorher darf sie arbeiten. Also noch 22 Wochen. Evtl. steht ihr euch mit Wohngeld besser. Wie das mit der KV aussieht, weiß ich nicht.

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