Ich habe die letzten 12 Monate zusammen mit meiner Ex Freundin gewohnt (gemeinsamer Mietvertrag, da sie Kinder hat, bin ich ausgezogen nach unserer Trennung). Auf Grund ihres Einkommens hatte ich keinerlei Leistungen und Einkommen. Zum 01.12.2019 habe ich einen Mietvertrag für eine eigene Wohnung abgeschlossen (angemessen im Sinne des ALG II ist sie, die Werte habe ich mir besorgt). Die Kaution und Umzugskosten hat meine Ex Freundin übernommen, da wir uns im friedlichen getrennt haben.
Wenn ich jetzt Mitte Dezember Alg II beantrage (der Antrag wirkt ja glaube auf den Monatsanfang zurück), kann ich Probleme bekommen das ich die Wohnung nicht vorher habe genehmigen lassen? Ich brauche keine Kaution, keine Umzugskosten, keine Erstausstattung. Es geht nur um die Übernahme der Mietkosten und natürlich des normalen Regelsatzes.