Hallo,
ich bin neu hier im Forum und auch relativ neu in der Materie Hartz IV (ich hole mal etwas weiter aus).
Es geht um folgendes:
Ich war von 01.07.19 - 25.11.19 arbeitslos gemeldet, ich bezog ALG 1 und Aufstockend ALG 2 (da das ALG 1 nicht reichte), seit dem 25.11 arbeite ich nun wieder (Vertragsunterzeichnung war am 22.11), leider reicht mein Arbeitslohn nicht aus damit ich meinen Lebensunterhalt komplett ohne Amt bestreiten kann, also habe ich mein Jobcenter noch am Tag der Vertragsunterzeichnung über die neue Situation informiert, die Frau auf der Hotline hat sich alle Angaben aufgeschrieben und mich gebeten den Arbeitsvertrag schnellstmöglich einzureichen, dies tat meine Mutter in meinem Auftrag am 25.11.19. In dem Telefonat sagte die Frau vom Jobcenter noch das ich die EK und eine Einkommensbescheinigung für den Arbeitgeber per Post bekomme, was auch mittlerweile geschehen ist, ich habe die Bescheinigung meinem Arbeitgeber am Montag in den Briefkasten geworfen (komme auf Grund meiner Arbeitszeiten nicht dazu persönlich mit meinem Arbeitgeber zu sprechen), mit der Bitte ihn mir noch diese Woche zurück zu senden, dieser ist noch nicht da, sobald ich das erhalten habe reiche ich diesen mit dem EK ein, dann muss ich noch die Lohnabrechnung von November und Dezember 2019 und die Kontoauszüge über den Erhalt vom Lohn einreichen, aber ich habe noch keine Abrechnung oder Zahlung erhalten (das werde ich noch abklären mit meinem Arbeitgeber).
Nun habe ich heute eine Einladung zum Termin bekommen, da sie mit mir über meine berufliche Situation sprechen wollen, ich solle meine Bewerbungsunterlagen mit bringen. An dem Tag kann ich aber nicht, da ich arbeite.
Muss ich trotz Arbeitsvertrag zu dem Termin erscheinen? Es wurden mir nämlich gleich 10% Sanktionen angedroht (bekomme knapp 170 € Aufstockung zum Lohn).
Danke schon mal.
LG Christina