ALG II Sanktion - Arbeit - Kündigung - Mitwirkungspflichten und weitere Fragen

  • Hallo,

    ich bin neu hier im Forum und auch relativ neu in der Materie Hartz IV (ich hole mal etwas weiter aus).

    Es geht um folgendes:

    Ich war von 01.07.19 - 25.11.19 arbeitslos gemeldet, ich bezog ALG 1 und Aufstockend ALG 2 (da das ALG 1 nicht reichte), seit dem 25.11 arbeite ich nun wieder (Vertragsunterzeichnung war am 22.11), leider reicht mein Arbeitslohn nicht aus damit ich meinen Lebensunterhalt komplett ohne Amt bestreiten kann, also habe ich mein Jobcenter noch am Tag der Vertragsunterzeichnung über die neue Situation informiert, die Frau auf der Hotline hat sich alle Angaben aufgeschrieben und mich gebeten den Arbeitsvertrag schnellstmöglich einzureichen, dies tat meine Mutter in meinem Auftrag am 25.11.19. In dem Telefonat sagte die Frau vom Jobcenter noch das ich die EK und eine Einkommensbescheinigung für den Arbeitgeber per Post bekomme, was auch mittlerweile geschehen ist, ich habe die Bescheinigung meinem Arbeitgeber am Montag in den Briefkasten geworfen (komme auf Grund meiner Arbeitszeiten nicht dazu persönlich mit meinem Arbeitgeber zu sprechen), mit der Bitte ihn mir noch diese Woche zurück zu senden, dieser ist noch nicht da, sobald ich das erhalten habe reiche ich diesen mit dem EK ein, dann muss ich noch die Lohnabrechnung von November und Dezember 2019 und die Kontoauszüge über den Erhalt vom Lohn einreichen, aber ich habe noch keine Abrechnung oder Zahlung erhalten (das werde ich noch abklären mit meinem Arbeitgeber).

    Nun habe ich heute eine Einladung zum Termin bekommen, da sie mit mir über meine berufliche Situation sprechen wollen, ich solle meine Bewerbungsunterlagen mit bringen. An dem Tag kann ich aber nicht, da ich arbeite.

    Muss ich trotz Arbeitsvertrag zu dem Termin erscheinen? Es wurden mir nämlich gleich 10% Sanktionen angedroht (bekomme knapp 170 € Aufstockung zum Lohn).

    Danke schon mal.

    LG Christina

  • Hallo,

    Termine muss man natürlich trotzdem wahrnehmen. Bitte um Verlegung des Termins, da du an dem Tag arbeiten musst.

  • Hallo,

    ich erzähle mal kurz. Ich hatte die letzten 3 Monate einen Job und wurde nun in der Probezeit (Kündigung zum 26.02.20, da Kündigungsfrist 2 Wochen war) gekündigt.

    Nun habe ich vom Jobcenter ein Anhörungsschreiben zum Eintritt von Sanktionen bekommen, die wollen mir 30% Abziehen. Ich habe das nun ausgefüllt, das ich mir nicht erklären kann warum ich gekündigt wurde lediglich das ich die letzten 3,5 Wochen vor Kündigung Krank war, das ich die Firma über die Krankheitschreibung sofort informiert habe und auch sofort die Krankmeldung dort eingereicht habe. Sowie das ich ich nicht abgemahnt worden bin vor der Kündigung. Es gab lediglich ein Gespräch in dem man mir mitteilte, das ich gekündigt bin.

    Desweiteren habe ich einen Hinweis auf Mitteilungspflicht erhalten, ich soll nun meine Abrechnungen für Januar und Februar einreichen sowie die Kontoauszüge, das ist ja klar und werde ich auch machen.

    ABER was ich nicht verstehe, warum muss ich bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld beantragen obwohl ich lediglich die letzten 3 Monate arbeiten war. Ich war von 12.17 - 07.19 arbeiten, dann war ich von 8.19 - 11.19 arbeitslos gemeldet, bekam ALG I und aufstockend Hartz IV, nach der Aufnahme der Arbeit habe ich mich vom ALG I abgemeldet und lediglich die Aufstockung zum Hartz IV behalten, da der Lohn nicht zur Deckung aller kosten reichte.

    Kann mich da evtl. jemand aufklären.

    Ich muss das Anhörungsschreiben bis zum 15.03. zurück senden und die Mitteilungen (Abrechnungen etc.) bis zum 10.03.

  • Hallo!

    Themen zusammengefügt, damit der Überblick über die Gesamtsituation zur Verfügung

    steht.

    Desweiteren habe ich einen Hinweis auf Mitteilungspflicht erhalten, ich soll nun meine Abrechnungen für Januar und Februar einreichen sowie die Kontoauszüge, das ist ja klar und werde ich auch machen.

    Das hätte längst erledigt sein müssen, zumindest für Januar. Die Abrechnung hätte sofort

    eingereicht werden müssen, als du sie erhalten hast. Verstoß gegen Mitwirkungspflicht!

    ABER was ich nicht verstehe, warum muss ich bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld beantragen obwohl ich lediglich die letzten 3 Monate arbeiten war. Ich war von 12.17 - 07.19 arbeiten, dann war ich von 8.19 - 11.19 arbeitslos gemeldet, bekam ALG I und aufstockend Hartz IV, nach der Aufnahme der Arbeit habe ich mich vom ALG I abgemeldet

    ALG I ist immer eine vorrangige Leistung und muss zuerst beantragt werden. Falls kein

    Rest-Anspruch besteht, kann mit mit Ablehnungsbescheid ALG II Anspruch geprüft werden.

    Gruß

  • Okay danke, die Abrechnung für Januar habe ich aber erst am 12.02 erhalten und ich wusste nicht das ich diese auch noch abgeben muss, werde das ja nun sofort tun. Habe die Abrechnung immer mit dem Lohn zum 15. erhalten (im Februar ein paar Tage früher denke auf Grund der Kündigung.

    Okay das mit dem ALG I wusste ich nicht, gibt es da evtl. eine Seite wo ich nachlesen kann ob ich noch Anspruch habe? Aber ich gehe morgen eh zu meiner zuständigen Arbeitsagentur und informiere mich dort wegen dem ALG I

  • Danke,

    für die Links. Ja ich bin wie gesagt noch total unerfahren obwohl das meine zweite Arbeitslosigkeit ist, aber es hat mir vom Amt auch noch nie jemand richtig erklärt was ich machen muss und was nicht.

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