Hallo Leute,
Ich bin Student, habe bis September 2019 BAföG bekommen, bin nun gezwungen, krankheitsbedingt ein Urlaubssemester zu machen und soll nun ab Oktober 2019 (rückwirkend) ALG 2 bekommen.
Ich wohne mit meinem Mitbewohner in einer 2-er-WG. Da wir beide extrem sparsam sind (was mein alter Mitbewohner nicht war) und Aufgrund der Zwischenabrechnung vor Beginn der Heizperiode, haben wir diesen Monat eine Heizkostenrückzahlung von 274,40€ bekommen. Es war aufgrund unser extremer Sparsamkeit schon abzusehen, jedoch hatten wir erst mal den alten Abschlag von 46€ beibehalten, um uns nachher auf eine Rückzahlung freuen zu können anstatt nachzahlen zu müssen. Wir haben effektiv vom Februar (Gasvertragsbeginn, ich wechsel jedes Jahr) bis Oktober 460€ gezahlt (10*46€) und nun nur für 185,60€ geheizt (Differenz: 274,40€).
Vielleicht war dieser freiwillig und bewusst relativ hohe Abschlag aber ein Fehler:
Nun will das Jobcenter die - hauptsächlich vor Leistungsbezug freiwillig zu viel bezahlten - 274,40€ voll anrechnen bzw. die Leistungen für den Folgemonat Dezember kürzen, da laut Auskunft des (freundlichen) Mitarbeiters einzig das Rechnungsdatum (der Rückerstattung) entscheidend sei und das in den Zeitraum mit Leistungsbezug gefallen sei und ich hätte da halt Pech gehabt und hätte andersrum bei einer vom Gasanbieter geforderten Nachzahlung dann Glück gehabt, da das Jobcenter diese auch übernommen hätte.
Ich fühle mich nicht fair behandelt, das wäre ja so, als hätte ich nem Kumpel (in diesem Falle dem Gasunternehmen) von Februar monatlich 27,44€ geliehen, im November zahlt er (zahlen sie) es mir zurück und dann behält es das Jobcenter.
Kennt jemand in diesem Fall die Rechtslage?
Nach diesem Beitrag dürften die das nicht, wenn ich das richtig verstehe, wobei das nicht in Schleswig-Holstein ist.
Aus diesem Beitrag werde ich nicht ganz schlau.
Zusatzinfo:
Der Gasvertrag läuft noch bis Januar. Da erwarten wir aufgrund des Winters eine Nachzahlung, die jedoch vermutlich weit geringer ausfallen wird als die 274,40€. Die würde das Jobcenter dann deren Aussage nach übernehmen.
Vielleicht kennt sich hier ja jemand damit aus.
Vielen Dank im voraus!