Umzug in teurere Wohnung mit Grund - Heiz und Betriebskostenabrechnung

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur folgenden Situation:
    Ich lebe zusammen mit meiner Partnerin und meiner Tochter. Meine Partnerin als auch ich befinden sich im Studium. Nebenbei arbeiten wir beide (ich Teilzeit, sie auf Minijob Basis). Wir erhalten trotzdem aufstockend ALG2. Dabei beziehen wir ca. 200€ im Monat. Wir wohnen derzeit in einer angemessenen Wohnung, welche damals auch vom Jobcenter bewilligt wurde. Nun ist es leider so, dass wir in unserer Wohnung nicht zufrieden sind. Das Hauptproblem dabei ist der Schimmel, welcher immer stärker wird und schon im ersten Herbst bereits zum Vorschein kam. Diesmal jedoch stärker (Schimmel an vielen Stellen und Feuchte Wände/Böden an den Außenwänden). Deshalb möchten wir innerhalb des gleichen Ortes umziehen. Die neue Wohnung ist 34€ warm teurer. Die Bruttokaltmiete beträgt 36€ mehr als die vorgegebenen Kosten. Die Kosten selber zu tragen wäre nicht das Problem. Jedoch habe ich mit der zuständigen Sachbearbeiterin telefoniert und ihr unser Anliegen geschildert.
    Laut ihrer Aussage ist ein Umzug möglich, aber es wird nur die alte Warmmiete bewilligt. Soweit, so gut. Weiterhin sagte sie, dass auch mit Grund (Schimmelbefall, Gesundheitsgefährdung vor allem für drei Jährige Tochter) die Heiz-und Betriebskostennachzahlung nicht mehr bezahlt werden würde. Da leider viele Bescheide der Sachbearbeiterin fehlerhaft sind und so gut wie jeder Widerspruch bis jetzt Erfolg hatte, brauche ich hierzu einmal eure Einschätzung. Ich habe im Internet gelesen, dass die Differenz der teureren Wohnung selber getragen werden muss. Jedoch habe ich auch gelesen, dass die Kaution und Heiz- und Betriebskostennachzahlungen trotzdem vom Jobcenter bezahlt werden, wenn es einen Grund gibt. Schimmelbefall soll als Grund gelten.

    Welche Aussage stimmt den nun? Über eine Aufklärung eurerseits wäre ich sehr dankbar.

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    Tommy

  • Hallöchen,

    es muss ein notwendiger Grund vorliegen, um eine Wohnung wechseln zu können, wenn dafür die Unterstützung des Jobcenters benötigt wird. Schimmel kann ein notwendiger Grund sein. Aber ihr müsst dem Jobcenter erstmal nachweisen, dass ihr den Vermieter mit Fristsetzung aufgefordert habt, das Schimmelproblem zu beseitigen.

    Aber selbst wenn das Jobcenter eine Notwendigkeit anerkennt, werden Kaution und Betriebs- und Heizkostennachzahlungen nur übernommen, wenn ihr eine angemessene Wohnung anmietet. Daher stimmt die Aussage der Sachbearbeiterin.

    LG Rike

  • Hallo Rike,

    vielen Dank für die Antwort. Wie verhält es sich mit den Betriebs- und Heizkostennachzahlungen für die alte Wohnung? Werden die dann auch nicht mehr übernehmen sobald man umgezogen ist?

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