Bundesagentur für Arbeit korrigiert nach einem Leak den Entwurf der neuen Sanktionsregelungen
Alles anzeigenDas war schon ein starkes Stück, was sich die Bundesagentur für Arbeit (BA) und das Bundesarbeitsministerium
geleistet haben. Obwohl das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Anfang November entschieden hat, dass
Hartz-IV-Sanktionen über 30 Prozent „verfassungswidrig“ sind, sollen auch in Zukunft Kürzungen über 30 Prozent
möglich sein. Das geht aus einem Entwurf der neuen fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit hervor,
die zunächst vom Erwerbslosenverband Tacheles e.V.in Wuppertal geleakt wurden. Und die sind brisant. Auf
der Webseite des Verbandes schreibt Tacheles: „Bundesagentur für Arbeit plant mit neuen Dienstanweisungen
das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen zu unterlaufen!“ Das sitzt.
Bisher konnten die Jobcenter bei drei aufeinanderfolgenden Pflichtverletzungen das Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
um 30, dann um 60 und schließlich um 100 Prozent (Vollsanktion, inkl. Miete) kürzen. Diese Kürzungen können
bei einer Ablehnung eines Arbeitsangebotes oder einer Trainingsmaßnahme vollzogen werden. Terminversäumnisse,
die mit jeweils 10 Prozent sanktioniert werden, waren nicht Bestandteil der Klage. Für die unter 25-Jährigen gelten
Sonderregeln. Hier gab es bereits bei der zweiten Pflichtverletzung gar kein Geld mehr vom Jobcenter, sofern diese
einen eigenen Haushalt führten. Leben die unter 25-Jährigen noch im Haushalt der Eltern, so wurde zwar die
Grundleistung komplett gestrichen, die Miete allerdings auf die Personen (i.d.R. die Eltern) verteilt. Das Gericht stellte
unmissverständlich klar, dass die derzeitige Sanktionspraxis zu korrigieren ist. Bis dahin gilt eine durch das Gericht
angeordnete Übergangsregelung, wonach Sanktionen von über 30 Prozent nicht mehr zulässig sind. Diese Regeln
gelten auch für unter 25-Jährige, obwohl sie nicht Bestandteil der Klage waren. Hubertus Heil (SPD) erklärte nach
dem Urteil:
„Ab sofort gilt, dass nicht mehr über 30 Prozent sanktioniert werden kann und ab sofort muss auch die Möglichkeit
geschaffen werden ganz offensichtlich in Härtefällen eine Änderung zu ermöglichen.“ Die BA und das BMAS waren
nun in der Bringschuld neue Weisungen für die Jobcenter zu schreiben, in denen die Vorgaben berücksichtigt werden
müssen. So weit, so gut. Allerdings scheint es jetzt in der Umsetzung zu hapern. Mit einem Trick versucht die
Bundesagentur für Arbeit unter Detlef Scheele (SPD) in Zusammenarbeit mit dem Bundesarbeitsministerium die
eindeutigen Vorgaben zu umgehen. So steht im Entwurf: ......................
(Quelle Tacheles-Sozialhilfe.de von Inge Hannemann)