Allgemeiner Arbeitsmarkt? Einstiegsgeld und Volontariat

  • Hallo, ich habe ein Volontariat begonnen und das Jobcenter hat meinen Antrag auf Einstiegsgeld abgelehnt. Begründung: Ich bin nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig. Faktisch verdiene ich über Mindestlohn und für das Volo war ein Studienabschluss Voraussetzung. Was soll dieser ominöse allgemeine Arbeitsmarkt sein? Ich kenne den nur in Abgrenzung zum zweiten Arbeitsmartk, also geförderter Arbeit. Kann mir da jemand mehr zu sagen? Ich finde den Negativbescheid nicht wirklich stichhaltig, weil im Mindestlohngesetz geregelt ist, dass ich als Arbeitnehmer gelte, wenn ich nach §26 BBiG eingestellt bin, daher einen Anspruch auf Mindestlohn habe, den ja auch erhalte. Woher nehmen die ihre Behauptung, dass ich nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig bin? Irgendwer eine Idee?

    Vielen Dank und viele Grüße!

  • Hallo,

    das Einstiegsgeld ist eine KANN Leistung und muss nicht gewährt werden. Da es sich hierbei Volontariat handelt, was meist zeitlich begrenzt ist, wird es verständlicherweise nicht bewilligt. Bewilligt werden Einstiegsgelder in der Regel dann, wenn man z.B. in einem Unternehmen eingearbeitet werden muss.

  • Klar, es ist auf zwei Jahre begrenzt und ist eine Kann-Leistung, Ermessensfrage, aber ich frage nach der Begründung; ich wüsste gerne auf was für einem Arbeitsmarkt ich dann bitte tätig bin? Wenn der Bescheid gelautet hätte, Volontariat werden leider nie gefördert, anderes Thema. Aber die Begründung ist eben, dass ich nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig bin und ich frag mich, wo wenn nicht dort...? Letztlich ist es ein nachhaltiger Einstieg, weil Volontariate in der Branche als Arbeitserfahrung gelten und oft in Stellenausschreibungen verlangt werden- und es geht darum, dass es langfristig helfen soll, die Arbeitslosigkeit zu überwinden. Einstiegsgeld ist nicht auf unbefristete Stellen beschränkt, soweit ich weiß.

  • Hallo!

    Findest du dich in irgendeiner Gruppe hier wieder:

    Falls nicht, Einstiegsgeld ist eine KANN - Leistung und es liegt im

    Ermessen des Arbeitsvermittlers, ob er sie gewährt:

    Gruß

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