Hallo,
mir wurde in der Probezeit gekündigt wegen Krankheit zum kommenden Mittwoch dem 18.12.
Zum Zeitpunkt der Kündigung bin ich 4 Wochen krankgeschrieben, d.h. also kein Krankengeld für mich.
Meine Krankschreibung geht noch bis zum 31.12.
Könnt ihr mir sagen, ob ich während dieser Zeit trotzdem bereits Termine wahrnehmen muss? Also ob ich trotz Krankheit einbestellt werden darf?
Ich bin nämlich eigentlich ab 23. nicht mehr in der Stadt sondern bei meiner Familie und wollte vermutlich bis 28. dort bleiben.
Jetzt habe ich Angst, dass das nicht mehr möglich ist, weil ich am 23. oder sonstwann einen Termin reinkriegen könnte.
Liebe Grüße
Bo