Guten Abend, ich hoffe, dass ich hier im richtigen Forum poste
Ich hatte am 29.11.2019 einen ersten Vermittlungsgespräch mit eine SB. Sie hatte mir eine unzulässige EGV um meine Leistungsfähigkeit zu prüfen und den Gesundheitsfragebogen in der Hand gedrückt, mit einer 'freundliche' Drohung, dass es in meine 'Interessen wären' (bezüglich eine bestimmte angestrebte Umschulung worüber die schon wissen) mit zu wirken. Sie sagte mir dass wenn ich die EGV und den Gesundheitsfragebogen nicht bis zum 13.12 einreiche, dass mein Antrag einfach abgelehnt sein würde (statt eine EGV-VA per Post zu senden).
Ich habe es natürlich nicht vor dieses Ding zu unterschreiben, oder den Gesundheitsfragebogen zur Hände mein zukünftiger SB einzureichen, und wäre auch zufrieden damit die Behörden einen Eigentor durch eine unzulässige EGV-VA (die scheinbar eh nicht kommen wird) schießen zu lassen. Aber ich bin nervös, dass überhaupt keine reaktion meinerseits bis auf ein Ablehnungsbescheid als verstoß gegen meine 'Mitwirkungspflicht' betrachtet werden könnte.
Ich will meine 'Bereitschaft' mitzuwirken demonstrieren, da ich eine konkrete 'Kann-Leistung' von den Behörden brauche, ohne auf meine Rechte Freiwillig zu verzichten und mich sanktionierbar über ihrer Durchsetzung zu machen. Ich will mein Wissen über ihr rechtswidriges Verhalten daher auch nicht sofort auf dem Tisch legen. Würde es dann Sinn machen, ein kurzes Brief zum SB vor ablauf der Frist zu Faxen indem ich mich bereit deklariere meine Mitwirkungspflicht entgegen zu kommen durch Vorstellung bei der Ärztlichen Dienst und hierzu auf die Adresse des ÄDs zu bitten?
Und wenn ich über die EGV konfrontiert würde, wie könnte man sich am besten gegenüber dumm anstellen und 'freundlich' wehren ohne den Wissen bzg. der Rechtswidrigkeit gleich zu äußern?