ALG II Rückzahlung - Prüfung Ratenzahlung und Fragen

  • Hallo Zusammen,

    ich hoffe mir kann jemand einen Rat geben.

    Es geht um folgendes: Auf Grund von Krankheit und damit verbunden einer Operation im April bin ich nachdem mein Arbeitsvertrag zum 31.03 ausgelaufen war, ins Hartz 4 gerutscht. Nachdem ich dann zum 30.08 wieder gesund geschrieben wurde, habe ich umgehend einen Antrag auf AlG1 gestellt. Dies habe ich meiner Betreuerin bei der xxxxxx auch umgehend telefonisch mitgeteilt. Da nun noch einige Unterlagen zu beschaffen waren, wie zB der Bescheid von der Rentenversicherung, sowie vom letzten Arbeitgeber, und dies einige Wochen gedauert hat, habe ich weiterhin Leistungen in Höhe von 790 Euro von der Jobcom erhalten. Am 02.10 habe ich dann direkt nach Erhalt des AlG1 Bescheides diesen bei der xxxxxx eingereicht (leider vergessen mir dies bestätigen zu lassen). Bis dato habe ich also 2 Überganszahlungen der xxxx erhalten, und ging davon aus das diese auch direkt mit der Überweisung der Agentur für Arbeit verrechnet werden. Als dann die Zahlung der Agentur für Arbeit einging inklusive Nachzahlung rückwirkend zum 30.08 habe ich direkt bei der Agentur für Arbeit nachgehört. Die Mitarbeiterin sagte mir, dass es schonmal 2-3 Monate dauern könne ehe die Verrechnung vorgenommen würde. Naja ich als unwissender habe mir weiter keine Gedanken gemacht. Als dann zum Ende Oktober hin sowohl die xxxxxx wie auch die Agentur für Arbeit Leistungen auf meinem Konto überwiesen haben, rief ich direkt meine Sachbearbeiterin der xxxxxx an um sie auf den Fehler aufmerksam zu machen. Zu meinem Erstaunen wurde ich böse angefahren und sie teilte mir mit dass ihr kein Bescheid zum Erhalt von AlG 1 vorliegen würde. Sie würde mir dann eine Rückforderung zukommen lassen. Ich habe den Bescheid der Agentur für Arbeit dann nochmals eingereicht (dieses mal mit Stempel), und habe dann am 05.11 einen Erstattungsbescheid über 2473 Euro bekommen. Die Möglichkeit zur Stellungnahme habe ich zuvor nicht bekommen, dies wurde in dem Schreiben vom 05.11 fälschlicherweise mitgeteilt.

    Anschließend habe ich meiner Sachbearbeiterin eine Email geschrieben, dass ich den zuletzt erhaltenen Betrag in einer Summe zurückzahlen kann, den noch übrigen Betrag von ca 1600 Euro in 100Euro Raten, bzw bei Aufnahme einer Arbeisstelle diese Raten auch gerne anpassen kann. Weiterhin habe ich Ihr auch mitgeteilt dass ich nicht die Möglichkeit zur Stellungnahme bekommen habe. Auf meine Email habe ich keine Antwort erhalten.

    Am 10.12 habe ich nun einen weiteren Brief bekommen mit oben als Thema genannter Überschrift.

    Dort werde ich aufgefordert die beigefügten Anlagen auszufüllen um die Möglichkeit einer Ratenzahlung zu prüfen. Quasi soll ich mich abermals "Nackt machen" Kontoauszüge beifügen, sowie den Mietvertrag, und zudem auch Auskünfte über die Verdienste meiner Lebensgefährtin mitteilen, zu der ich in der Zwischenzeit gezogen bin. Auf mein Angebot aus der Mail wird nicht eingegangen.

    meine Frage ist nun: muss ich diese Selbstauskunft ausfüllen? Meine Lebensgefährtin hat die xxxxxx doch gar nicht zu interessieren. Zudem befinde ich mich nicht im Leistungsbezug der xxxxxx weshalb ich für fraglich halte, ob ich überhaupt eine Selbstauskunft ausfüllen muss.

    Zudem wurde mir bis heute nicht die Möglichkeit einer Stellungnahme gegeben. Auch dies halte ich für fraglich.

    Vielleicht kennt sich jemand hiermit aus oder hatte bereits einen ähnlichen Fall. Vielen Dank :)

    Gruß Ronon

    Datenschutz Dritter und Namen gelöscht

  • Hallo!

    Willkommen im Forum!

    ging davon aus das diese auch direkt mit der Überweisung der Agentur für Arbeit verrechnet werden.

    Falsch, der ALG I Bescheid ist dem Jobcenter bei ALG II Antragstellung

    vorzulegen.

    Am 02.10 habe ich dann direkt nach Erhalt des AlG1 Bescheides diesen bei der xxxxxx eingereicht (leider vergessen mir dies bestätigen zu lassen).

    Das ist sehr schlecht, weil kein Nachweis über Einreichen des

    ALG I Bescheid. Nur Schriftliches auch rechtssicher, in Zukunft

    immer daran denken.

    Dort werde ich aufgefordert die beigefügten Anlagen auszufüllen um die Möglichkeit einer Ratenzahlung zu prüfen. Quasi soll ich mich abermals "Nackt machen" Kontoauszüge beifügen, sowie den Mietvertrag,

    Das ist der normale Weg um Ratenzahlung prüfen zu können.

    und zudem auch Auskünfte über die Verdienste meiner Lebensgefährtin mitteilen,

    Hier ist der Zusammenhang nicht klar und Fragen.

    1. Bekommt die Lebensgefährtin ebenfalls ALG II (Aufstockung)?

    2. Werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft geführt?

    Gruß

  • Hallo und danke für die schnelle Antwort.

    Erstmal sorry für die Datenschutzfehler und danke für das Editieren.

    Meine Lebensgefährtin bekommt kein ALG2. Und wir sind aktuell nirgends irgendwie geführt da ich erst seit kurzem bei ihr wohne und die Agentur für Arbeit diese Info ja gar nicht benötigt geschweige sich für Wohn und Beziehungsverhältnisse interessiert. Jetzt habe ich die Befürchtung, dass die AlG2 Stelle ihr Einkommen mit anrechnet und die ratenzahlung abgelehnt wird oder aber sehr hoch ausfällt. Das wäre meines Erachtens nach nicht richtig, da sie ja mit meiner Verschuldung nichts zu tun hat und wir zu dem Zeitpunkt nicht mal zusammengelebt haben. Abgesehen davon wäre es aus finanzieller Sicht fatal, da zum März ein Umzug ansteht, und wir aktuell jeden Cent beiseite legen um die Kaution und abkauf der Einbaumöbel zu finanzieren. Selbst die von mir vorgeschlagene ratenzahlung von 100 € monatlich sind sehr "sportlich" gedacht. Zumindest solange wie ich in keinem Beschäftigungsverhältnis stehe und nur AlG1 erhalte. Jedoch möchte ich den Kram schnellstmöglich von der Backe haben.

    Mich wundert auch, dass ich keine Antwort bezüglich meiner angebotenen sofortigen Rückzahlung der zuletzt zu viel erhaltenen Leistung bekomme.

    Zitat

    Falsch, der ALG I Bescheid ist dem Jobcenter bei ALG II Antragstellung

    vorzulegen.

    Ich habe kein ALG II Antrag gestellt. Ich habe übergangsweise weiterhin ALG II erhalten, da es lange gedauert hat, ehe mein ALG I Antrag durch war. Mir wurde in dem Zusammenhang mitgeteilt, dass bevor ich die erste Zahlung AlG I erhalte, diese mit dem Übergangsweise gezahlten ALG II verrechnet wird.

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