Liebes Forum,
ich habe seit dem 3.5.2019 einen Anspruch auf Krankengeld. Der Tagessatz beträgt netto 24,11 EUR. Im Moment habe ich zwei Probleme mit dem JC. Mein Bedarf liegt bei 885 EUR.
1. Das Jobcenter rechnet diese 24,11 mal 30 Tage und unterstellt, ich würde diesen Betrag tatsächlich monatlich von der KK erhalten. Tatsächlich erhalte ich das Geld rückwirkend für die tatsächlichen Tage der Krankschreibung - also von gelbem Zettel zu gelbem Zettel und nicht in voller Summe monatlich. Statt vom JC angenommenen 720 EUR erhalte ich pro Monat von der Krankenkasse defacto zwischen 650 und 675 EUR. Müsste das JC hier nicht berechnen, welche Summe im jeweiligen Monat tatsächlich geflossen ist?
2. Das erste Mal erhielt ich rückwirkend im Juni das Krankengeld für Mai (506 EUR) und dann noch einmal das Krankengeld für Juni (650 EUR). Gleichzeitig erhielt ich in dem mOnat noch volles ALGII. Dann erhielt ich im JUli Krankengeld in Höhe von 670 EUR und volles ALG II.
Dass sich hieraus eine Rückzahlung für mich ergibt ist logisch. Meiner Meinung nach darf das JC den vollen Betrag für Juni zurückfordern, und die 670 EUR für Juli, allerdings nichts für den Mai, da ich in dem Monat zwar einen KG-Anspruch hatte, das Geld aber erst im Juni geflossen ist (s. o.). Dabei handelte es sich auch auch nicht um eine Einmalzahlung, die das JC dann auf 6 Monate anrechnen dürfte, sondern um fortlaufende Einkünfte.
Für eine Einschätzung wäre ich sehr dankbar!
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