Hallo Zusammen,
folgendes Problem: ich bin im Frühjahr 2017 nach Abschluss meines Studiums im ALG II Bezug gewesen. Zunächst in xxxx. Dann hatte ich die Zusage für den Beginn des Referendariats in xxxxxxx zum 1.10.2017. Zum 1.9.2017 bin ich daher in xxxxxx in eine Wohnung gezogen. Die Kosten der Wohnung lagen damals bereits über dem angemessenen Wert. Darauf wurde ich hingewiesen und es wurde auch nur der reduzierte/angemessene Betrag übernommen. Für mich vollkommen in Ordnung da ich ja im laufenden Bezug in eine unangemessene Wohnung umgezogen bin. Nun bin ich während des Referendariats/Arbeitsverhältnis in diesem Jahr erkrankt und auf unterstützende Leistungen angewiesen. Laut der Homepage des Jobcenters wird bei Bestandswohnung (bestehendes Mietverhältnis vor Leistungsbezug) eine Bruttokaltmiete von 505,00 anerkannt (ansonsten 459,00 Euro). Darauf habe ich entsprechend hingewiesen. Das Jobcenter beruft sich jedoch darauf, dass dies nicht für mich gelte, da ich schon im September 2017 per Bescheid auf die Folgen von Anmietung unangemessenen Wohnraums aufmerksam gemacht worden wäre.
Ich bin mir relativ sicher mal ein Urteil gelesen zu haben, dass auf derartige Bescheid nicht "lebenslänglich" verwiesen werden kann, da ich ja zwischenzeitlich auch in einem Beschäftigungsverhältnis war (bzw. bin) und meine Kosten selbst decken konnte.
Kann mir hier jemand weiter helfen? Meine Suche war bisher nicht erfolgreich.
Hallo Zusammen,
ich habe diverse Probleme mit meinem Jobcenter. Ich bin damals bei dem ersten Termin massiv unter Druck gesetzt worden das Kostensenkungsverfahren zu unterschreiben.
Ansonsten wäre eine Bearbeitung nicht möglich und ich würde kein Geld erhalten.
Ich konnte aus gesundheitlichen Gründen den Termin kaum wahrnehmen, aber mir wurde schon telefonisch gesagt, dass eine schriftliche Antragsstellung nicht ausreicht.
Wie auch immer: ich habe unterschrieben.
Ausgangslage: aktuelle Wohnung 44 qm, 530,00 Kaltmiete, 100,00 Euro Nebenkosten (inkl. Heizkosten); anerkannte Bruttokaltmiete sind 459,00 Euro
Nun ist es so, dass mir auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen eine Wohnungssuche/Besichtigung ect nicht möglich war. Ich kann also eine entsprechende Mitwirkung nicht
nachweisen. Da Krankheit laut Kostensenkungsverfahren ein Hinderungsgrund ist, würde ich gerne wissen wie das nachweisen kann. Oder erstmal einfach nur schreiben, dass es krankheitsbedingt nicht möglich war? Dem Jobcenter liegt ja auch mein ärztliches Gutachten vor nach dem ich während des gesamten Zeitraums erwerbsunfähig bin. Reicht das bereits?